Wenn Sie eine Betreuung benötigen, versuchen wir, Ihnen die Mitarbeiterin zu schicken, die Ihr Kind bereits einmal betreut hat, natürlich nur, wenn sich das mit der Einsatzplanung vereinbaren lässt.
Die Betreuungsleistungen werden niemals direkt von der betreuenden Person kassiert. Sie erhalten eine Rechnung mit der Gesamtaufstellung aller Leistungen abzüglich der Kosten, die die Christliche Krankenkasse (CKK) für die 10 kostenlosen Tage je Kind und Jahr direkt übernimmt.
Bei der Anfrage oder der Bestätigung durch den Betreuungsdienst werden die täglichen Betreuungszeiten zwischen 7 und 18 Uhr, höchstens 9 Stunden, vereinbart.
Meistens lässt das sich durchaus einrichten. Allerdings sollte das mit dem Betreuungsdienst vor der Ankunft der Betreuerin abgesprochen werden. Außerdem darf keines der beiden Kinder das 13. Lebensjahr vollendet haben. Selbstverständlich muss auch für das zweite Kind eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es können höchstens drei Geschwister gleichzeitig betreut werden.
Ja, aber die ärztliche Bescheinigung muss über die Betreuerin eingereicht werden. Die Arztbescheinigung ist der Betreuerin bei ihrer Ankunft bei Ihnen zu Hause zu übergeben.
Wir empfehlen Ihnen sogar, den Betreuungsdienst für kranke Kinder anzurufen, bevor Ihr Kind krank wird. Auf diese Weise gewinnen Sie Zeit , indem Sie die Akte des Kindes bereits vorher anlegen lassen. Bei diesem ersten Gespräch mit dem Dienst können Sie alle Auskünfte erteilen, die für eine gute Betreuung des Kindes erforderlich sind.