Die Teilnahme am Babyschwimmen gibt Ihnen die Möglichkeit, einen besonderen Moment mit Ihrem Kind zu teilen. Diese Art von Aktivität fördert auch die motorischen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen von Kleinkindern.
Die Christliche Krankenkasseb beteiligt sich an der Kostenerstattung für diese Sitzungen.
Sie möchten Ihr Kind ab frühester Kindheit mit dem nassen Element vertraut machen?
Dann erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe von 40 Euro jährlich für die Anmeldung des Kindes in einer Sportinfrastruktur.
Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, bitten Sie den Sportverein, das Erstattungsformular auszufüllen und reich Sie es dann bei der CKK ein.
Eine offizielle Bescheinigung des Vereins, Sportstätte,... wird auch aktzeptiert, wenn sie alle Angaben des CKK Antragsformulars enthält.