Die Teilnahme am Babyschwimmen gibt Ihnen die Möglichkeit, einen besonderen Moment mit Ihrem Kind zu teilen. Diese Art von Aktivität fördert auch die motorischen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen von Kleinkindern. 

Die Christliche Krankenkasseb beteiligt sich an der Kostenerstattung für diese Sitzungen.

Ihr Vorteil

Sie möchten Ihr Kind ab frühester Kindheit mit dem nassen Element vertraut machen? 

Dann erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe von 40 Euro jährlich für die Anmeldung des Kindes in einer Sportinfrastruktur.

Welches sind die Bedingungen?

  • Sie sind Mitglied der Christlichen Krankenkasse und bezahlen regelmäßig Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung;
  • Sie müssen in einem Verein, Verband oder einer Sportstätte registriert sein und eine regelmäßige Sportausübung für eine Saison nachweisen, die das ganze oder einen Teil des laufenden Kalenderjahres umfasst;
  • Das Abonnement muss eine Mindestdauer von 1 Monat oder 10 Sitzungen haben.

Praktisch

Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, bitten Sie den Sportverein, das Erstattungsformular auszufüllen und reich Sie es dann bei der CKK ein.

Eine offizielle Bescheinigung des Vereins, Sportstätte,... wird auch aktzeptiert, wenn sie alle Angaben des CKK Antragsformulars enthält.

Gut zu wissen

  • Der Antrag auf Erstattung kann jedes Jahr eingereicht werden;
  • Die Erstattung deckt die vom Mitglied tatsächlich getragenen Kosten und ist auf maximal 41€ pro Person und Jahr beschränkt.