Bis zum Alter von 18 Jahren* erstattet die CKK Ihnen den Betrag, den Sie für die Gesundheitsversorgung Ihrer Kinder bei Vertragsdienstleistern** (Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Kieferorthopäden, Kinesiotherapeuten, Krankenschwestern und Logopäden***) bezahlen müssen.
Erstattet wird nach dem amtlichen Tarif ohne Obergrenze und ohne Selbstbehalt, wenn eine allgemeine medizinische Akte besteht.
In Zukunft erfolgt die Erstattung der ärztlichen Leistungen für Kinder im Alter zwischen 0 bis 18 Jahren sowie Erstattung aller zahnärztlichen Leistungen in 2 Stufen. Sie erhalten zunächst die Erstattung aus der Pflichtversicherung. Die Rückerstattung aus der Zusatzversicherung (gesetzlicher Eigenanteil) erfolgt automatisch innerhalb von 2 Arbeitstagen. Sie brauchen dazu keine weiteren Schritte zu unternehmen.
* Bis zum Alter von 22 Jahren für Kieferorthopädie.
** Voraussetzung ist, dass die Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
*** Wenn die Behandlung vom Vertrauensarzt genehmigt wurde.
Sie brauchen nur eine allgemeine medizinische Akte (AMA) für jedes Kind bei Ihrem Hausarzt anzulegen.
Die AMA ist kostenlos und kann einfach und kostenlos in der Sprechstunde des Hausarztes oder bei einem Hausbesuch des Hausarztes geöffnet werden.
Bis zum ersten Geburtstag Ihres Babys erhalten Sie die Leistung 0-18 automatisch und ohne jede Formalität! Vergessen Sie nicht, sich vor Ablauf dieses ersten Jahres bei Ihrem Hausarzt einen Termin zur Eröffnung einer Allgemeinen Medizinischen Akte (AMA) für Ihr Kind zu nehmen, damit es diesen Vorteil bis 18 Jahre nutzen kann!
Mitglieder, die vom Drittzahlersystem profitieren, erhalten automatisch Ihren Eigenanteil ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.