HomeVorteileUnsere Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 18

Leistungen bis 18 Jahre zu 100% erstattet!

Bis zum 18. Lebensjahr kostet Sie die Behandlung Ihres Kindes keinen einzigen Euro! Die CKK erstattet den gesetzlichen Eigenanteil für Konsultationen bei Allgemeinmedizinern, Vertragsfachärzten (Kinderärzte, HNO, Orthopäden...), Kieferorthopäden, Physiotherapeuten sowie für Krankenpflegeleistungen.

Wie erhält man den Vorteil?

Sie brauchen nichts zu tun! Das geschieht automatisch!  Auf Basis der Leistungsbescheinigung (auf Papier oder elektronisch) erhalten Sie zunächst die Erstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstattung der Zusatzversicherung (die Selbstbeteiligung) folgt automatisch innerhalb von 2 Arbeitstagen. 

Welches sind die Bedingungen?

  • Die Beitragszahlung der Zusatzversicherung muss gezahlt sein;
  • Wenn Ihr Kind älter als 1 Jahr ist: jedes Kind muss  eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Hausarzt besitzen;
    Für Kinder unter 1 Jahr ist die AMA nicht notwendig.


Mitglieder, die vom Drittzahlersystem profitieren, erhalten automatisch Ihren Eigenanteil ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.

Vertraglich gebundene oder nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer?


Ein vertraglich gebundener Leistungserbringer verpflichtet sich, die offiziellen, von der Inami festgelegten Tarife einzuhalten. Wenn Sie sich für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden die Arztbesuche Ihrer Kinder bis 18 Jahre zu 100 % erstattet.


Ein nicht vertragsgebundener Gesundheitsdienstleister kann zusätzliche Gebühren verlangen. Wenn Sie sich für einen nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden diese zusätzlichen Gebühren nicht erstattet. Sie erhalten die Kosten so erstattet, als ob Ihr Leistungserbringer einen Vertrag abgeschlossen hätte.

Siehe auch hier