Bis zum 18. Lebensjahr kostet Sie die Behandlung Ihres Kindes keinen einzigen Euro! Die CKK erstattet den gesetzlichen Eigenanteil für Konsultationen bei Allgemeinmedizinern, Vertragsfachärzten (Kinderärzte, HNO, Orthopäden...), Kieferorthopäden, Physiotherapeuten sowie für Krankenpflegeleistungen.
Sie brauchen nichts zu tun! Das geschieht automatisch! Auf Basis der Leistungsbescheinigung (auf Papier oder elektronisch) erhalten Sie zunächst die Erstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Erstattung der Zusatzversicherung (die Selbstbeteiligung) folgt automatisch innerhalb von 2 Arbeitstagen.
Mitglieder, die vom Drittzahlersystem profitieren, erhalten automatisch Ihren Eigenanteil ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.
Ein vertraglich gebundener Leistungserbringer verpflichtet sich, die offiziellen, von der Inami festgelegten Tarife einzuhalten. Wenn Sie sich für einen vertraglich gebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden die Arztbesuche Ihrer Kinder bis 18 Jahre zu 100 % erstattet.
Ein nicht vertragsgebundener Gesundheitsdienstleister kann zusätzliche Gebühren verlangen. Wenn Sie sich für einen nicht vertragsgebundenen Leistungserbringer entscheiden, werden diese zusätzlichen Gebühren nicht erstattet. Sie erhalten die Kosten so erstattet, als ob Ihr Leistungserbringer einen Vertrag abgeschlossen hätte.