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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alle Antworten zu den häufig gestellten Fragen bezüglich der Krankenhausversicherungen der CKK : Hospi- Solidar, Hospi +, Hospi +100 und der Hospi +200

Nach welchen Gesichtspunkten wähle ich meine CKK-Krankenhausversicherung?

Da niemand gesundheitliche Probleme oder einen Unfall ganz ausschließen kann, und die Rechnungen für eine Krankenhausbehandlung ganz schön teuer sein können, brauchen Sie einen vertrauenswürdigen Partner. Die CKK berät Sie und bietet Ihnen mehrere Krankenhausversicherungen an, die auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Versicherte, die regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, genießen automatisch die Absicherung der solidarischen Krankenhausversicherung. Versicherte, die noch besser im Krankenhaus abgesichert sein möchten, können sich für die Hospi +, die Hospi +100 oder die Hospi +200 entscheiden.

Die 7 Stärken der CKK-Krankenhausversicherungen:
  1. Kein Fragebogen, keine ärztliche Untersuchung, 
  2. keine Jahreshöchstgrenze und für Behandlungen gleich welcher Art, außer für ästhetische Behandlungen, 
  3. kein Ausschluss und keine Einschränkung bei vorher bestehenden Krankheiten oder Schwangerschaft, 
  4. kein Selbstbehalt (auch Franchise oder Selbstbeteiligung genannt) für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren;
  5. die Versicherungen gelten auch bei kostspieligen oder langfristigen Krankheiten, 
  6. ganz gleich auf welcher Station die Behandlung durchgeführt wird, 
  7. in allen Krankenhäusern Belgiens und Europas, sofern die Behandlung im Rahmen der europäischen Verordnungen erfolgt. 

Unsere Versicherungen sind nach den Grundsätzen der Solidarität ausgerichtet, und die Prämien werden äußerst genau berechnen. Die CKK arbeitet nicht gewinnorientiert und braucht keine Aktionäre zu bedienen, sodass unsere Prämien weitaus geringer ausfallen, als die der kommerziellen Anbieter.

Darüber hinaus ist die CKK ein wichtiger Akteur des Gesundheitswesens und arbeitet ständig mit allen anderen Beteiligten zusammen, um dafür zu sorgen, dass die Gesundheitsleistungen allen zugänglich bleiben. Auf diese Weise kann sie ihren Versicherten eine angemessene Absicherung zu günstigsten Preisen bieten.

Dabei lassen wir den einzelnen Versicherten niemals im Stich: Bei Fragen zur Krankenhausrechnung garantieren wir Ihnen eine persönliche Beratung und Hilfestellung durch die Mitarbeiter unserer Abteilung für Vertretung der Mitgliederinteressen.

 

Wenn ich die solidarische Krankenhausversicherung bereits automatisch in meinem Leistungspaket habe, was bringen mir dann noch die wahlfreien Versicherungen?

Alle CKK-Mitglieder, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung bezahlen, genießen automatisch die solidarische Krankenhausversicherung. Diese übernimmt alle Krankenhauskosten für Leistungsberechtigte unter 18 Jahren und alle Krankenhauskosten über 275 Euro für Erwachsene im Mehrbett- oder Zweibettzimmer. Das sind nicht zu unterschätzende Leistungen, die aber noch durch den Abschluss einer wahlfreien Krankenhausversicherung ergänzt werden können, deren Leistungen von den jeweiligen Wünschen des Einzelnen abhängen.

Durch den Abschluss einer wahlfreien Versicherung können Sie die Kosten, die Sie normalerweise selbst zu tragen haben, noch durch zusätzliche Erstattungsansprüche senken: zimmer- und honorarbedingte Zuzahlungen, vor- und nachstationäre ambulante Leistungen, Senkungen des Selbstbehalts (auch Franchise oder Selbstbeteiligung genannt). 

Wählen Sie die Versicherung, die Ihnen am besten zusagt.

 

Was soll ich tun, wenn ich bereits eine Krankenhausversicherung bei meinem Arbeitgeber habe?

Sorgen Sie vor! Wenn Sie eines Tages Ihre Arbeit aufgeben oder das Pensionsalter erreichen, wird Ihnen zwar vielfach die Möglichkeit der Weiterversicherung angeboten, aber es besteht die große Gefahr, dass Sie dann eine viel höhere Prämie zahlen müssen. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer wahlfreien Krankenhausversicherung bei der CKK vor dem Ende Ihres Arbeitsvertrags. Sie vermeiden auf diese Weise böse Überraschungen und kommen stattdessen in den Genuss folgender Vorteile:

  • Dank Ihrer Beiträge, zu der auch die Leistungen der solidarischen Krankenhausversicherung gehören, brauchen Sie keinen Beitrag zur Fortsetzung des Versicherungsanspruchs zu bezahlen.
  • Wenn Sie eine ähnliche Krankenhausversicherung wie die der CKK besitzen und dort mit Ihren Prämienzahlungen nicht in Verzug sind, werden weder Wartezeiten noch erhöhte Prämien auferlegt.
  • Auch wenn Ihre Familienangehörigen nicht bei der Krankenhausversicherung Ihres Arbeitgebers mitversichert sind, haben sie auf jeden Fall Anspruch auf die Leistungen der solidarischen Krankenhausversicherung. Sie können dann aber auch für Ihre Angehörigen eine wahlfreie Krankenhausversicherung bei der Christlichen Krankenkasse abschließen. 

 

Was soll ich tun, wenn ich bereits eine private Krankenhausversicherung habe?

Wir empfehlen Ihnen, sich die Leistungen der CKK-Krankenhausversicherungen  durchzulesen, um die von uns gebotene Absicherung zu äußerst günstigen Preisen mit Ihrer Krankenhausversicherung zu vergleichen. Bei keiner einzigen unserer Krankenhausversicherungen sind irgendwelche Leistungen ausgeschlossen (auch nicht im Einzelzimmer). Es ist auch nirgendwo ein ärztlicher Fragebogen vorgesehen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen für alle Fragen zu Ihrer stationären Behandlung oder zu Ihrer Krankenhausrechnung zur Verfügung, wenn Sie irgendwelche Zweifel haben. Und wenn ein Rechnungsbetrag nicht gerechtfertigt ist, dann zahlt die CKK trotzdem und kann in einigen Fällen die Rechnung gegenüber dem Krankenhaus anfechten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unser Telekundenberater unter der Nummer 087 32 43 33 oder jeder örtliche Kundenberater.

 

Werde ich beraten, wenn ich eine Frage zu meiner Krankenhausrechnung habe?

Bei einer Behandlung im Krankenhaus stellen sich zahlreiche Fragen. Damit Sie sich nicht auch noch zusätzlich sorgen müssen, berät und begleitet die Christliche Krankenkasse Sie bei allen Formalitäten.

Für gleich welche Frage in Zusammenhang mit Ihrer Krankenhausbehandlung oder Ihrer Lage wenden Sie sich an unseren Telekundenberater unter der Nummer 087 32 43 33 oder gleich welchen örtlichen Kundenberater . Auch die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes stehen Ihnen zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankenhausrechnung haben oder diese anfechten, können Sie sich auch an die für die Interessenvertretung  der Mitglieder zuständige Dienststelle der Christlichen Krankenkasse wenden. Wenn der geforderte Betrag nicht gerechtfertigt ist, unternimmt die Christliche Krankenkasse alle nötigen Schritte gegenüber dem Krankenhaus. Die CKK setzt alles daran, um zu prüfen, ob die Krankenhäuser keine ungerechtfertigten Beträge in Rechnung stellen.

Bei der CKK können Sie sich auf eine persönliche und effiziente Betreuung verlassen.


 

Welche Rechte habe ich als Patient?

In Belgien sind die Rechte des Patienten die Grundlage für die Regelung des Verhältnisses zwischen Patient und Leistungserbringer (Arzt, Krankenpflegerin, Hebamme, Heilgymnast, …). Diese Rechte sind gesetzlich festgelegt, um die finanzielle Transparenz und den Zugang zu einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung zu sichern. 

Unter diese gesetzliche Regelung fallen insbesondere das Recht auf Information über Ihren Gesundheitszustand, damit Sie einer Behandlung nach bestem Wissen zustimmen können. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, die eigene medizinische Akte einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Ferner dürfen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte nicht geachtet werden, zögern Sie nicht, sich an die für die Interessenvertretung  der Mitglieder zuständige Dienststelle der Christlichen Krankenkasse zu wenden.

Was kommt finanziell auf mich zu, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Die genaue Vorausberechnung der Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, ist schwierig. Zögern Sie jedoch nicht, Ihrem Arzt die Frage nach seinem Honorar zu stellen. Die Christliche Krankenkasse bietet Ihnen auch ein Programm auf ihrer Website, mit dem Sie eine Hochrechnung der Krankenhauskosten  durchführen können. Dort können Sie die Tarife der verschiedenen Krankenhäuser in Belgien vergleichen oder die Kostenfür eine stationäre Behandlung eines bestimmten Krankheitsbildes hochrechnen. Fragen zu Ihrer Krankenhausrechnung beantwortet Ihnen gerne unser Telekundenberater unter der Nummer 087 32 43 33 oder jeder örtliche Kundenberater. 

Wenn Sie eine Vorstellung von den Kosten einer stationären Behandlung und den Rückvergütungen der CKK-Krankenhausversicherungen erhalten möchten, gehen Sie unter Praktische Beispiele und Erstattungen.

 

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei der Aufnahme oder in außergewöhnlichen Fällen in den darauffolgenden Tagen fordern die Krankenhäuser eine gesetzlich erlaubte Anzahlung zur Deckung der Kosten für einen Zeitraum von 7 Tagen ein. Diese Anzahlung hängt von der Zimmerwahl aber auch von Ihrem Versicherungsstatus ab (erhöhte Kostenerstattung  oder nicht). Zu Beginn jedes neuen Zeitraums von 7 Tagen darf eine neue Anzahlung gefordert werden. Abgesehen von dieser Anzahlung darf das Krankenhaus während Ihres Aufenthalts keine weiteren Kosten einfordern. Die geleisteten Anzahlungen werden von Ihrer Endabrechnung abgezogen. Sie werden auch bei der Berechnung der Erstattungsbeträge berücksichtigt, die Sie von Ihrer Krankenhausversicherung erhalten. Zögern Sie nicht, sich vorher über die Höhe der Anzahlung zu erkundigen, vor allem, wenn Sie ein Einzelzimmer wählen.

Wenn Sie ein Hospi+, Hospi +100, Hospi +200 abgeschlossen haben, haben Sie Anrecht auf die Rückerstattung Ihrer Anzahlung.

 

Darf ich mich in gleich welchem Krankenhaus behandeln lassen?

Ihr Arzt darf Ihnen ein Krankenhaus empfehlen, aber Sie entscheiden völlig frei darüber, wo Sie behandelt werden möchten. Um jedoch böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Tarifpraxis des von Ihnen gewünschten Krankenhauses zu prüfen. Im Mehrbett- oder Doppelzimmer dürfen keine übertariflichen Honorare in Rechnung gestellt werden. Für die Behandlungen in der Tagesklinik sind die Vorschriften nicht ganz so klar. Wenn Sie sich für eine Behandlung im Einzelzimmer entscheiden, erkundigen Sie sich auf jeden Fall im jeweiligen Krankenhaus, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

Was ist eine Aufnahmeerklärung?

Bei Ihrer Ankunft ist die Krankenhausverwaltung verpflichtet, Ihnen eine Aufnahmeerklärung vorzulegen. Teil dieser Aufnahmeerklärung ist auch ein Formular für die Zimmerwahl mit eindeutigen Angaben zu den Kosten Ihres Aufenthalts in dem jeweiligen Krankenhaus. Auf diese Weise können Sie die verschiedenen Wahlleistungen und deren Auswirkungen auf die endgültige Krankenhausrechnung besser einschätzen. Es muss ausdrücklich auf Zimmerzuschläge und übertarifliche Honorare hingewiesen werden. Achtung: einige Einzelheiten erscheinen nicht auf der Erklärung, z.B. Kosten für Implantate, Prothesen und sonstige Kosten. Erkundigen Sie sich bei der Krankenhausverwaltung! 

Die Aufnahmeerklärung ist kein Kostenvoranschlag. Anhand der Aufnahmeerklärung lässt sich der genaue Rechnungsbetrag nicht ermitteln, denn einige Kosten sind nicht vorhersehbar. Auf unserer Website finden Sie auch ein Muster dieser Aufnahmeerklärung.

 

Nach welchen Kriterien wähle ich mein Zimmer?

Es gibt drei Zimmerarten:

  • Mehrbettzimmer: Zimmerzuschläge und übertarifliche Honorare sind nicht erlaubt.
  • Zweibettzimmer: Zimmerzuschläge und übertarifliche Honorare sind nicht erlaubt.
  • Einzelzimmer (mehrere Klassen): Einzelzimmerzuschlag und übertarifliche Honorare, die von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich sein können, sind erlaubt. 

Bei Ihrer Ankunft im Krankenhaus müssen Sie eine Aufnahmeerklärung ausfüllen. Diese Erklärung enthält Auskünfte zu den Zimmerzuschlägen und den übertariflichen Honoraren, die eingefordert werden dürfen, wenn Sie ein Einzelzimmer wählen. Seien Sie allerdings sehr vorsichtig, denn die Tarife können je nach Zimmerart sehr unterschiedlich sein!

 

Welche Kosten erstattet meine Krankenkasse mir, wenn ich einen dringenden oder nichtdringenden Krankentransport benötige?

Wir erstatten einen Teil der Kosten für dringende Krankentransporte (Krankenwagen, Hubschrauber) und nicht dringende Krankentransporte (Krankenwagen, Privatwagen oder Taxi). Die Kostenerstattung erfolgt auf Vorlage der Originalrechnung. 

Für dringende (über den Notruf 112 bestellte) Krankentransporte übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent des Rechnungsbetrags. Den verbleibenden Betrag übernimmt die Zusatzversicherung der Christlichen Krankenkasse abzüglich eines Selbstbehalts (auch Selbstbeteiligung oder Franchise genannt) von 75 Euro. 

Um genau zu erfahren, welche Kosten wir übernehmen, lesen Sie unsere Seite zum Thema dringende und nichtdringende Krankentransporte.

 

Werden die Kosten für Begleitpersonen ebenfalls übernommen?

Ja, wenn der Krankenhauspatient bei der Christlichen Krankenkasse versichert ist und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung entrichtet (ob die Begleitperson bei der CKK versichert ist oder nicht, spielt keine Rolle). 

Im Krankenhaus 

Wenn die Begleitperson im Zimmer des Patienten übernachtet, gewährt die solidarische Krankenhausversicherung einen Kostenzuschuss von 6,20 Euro pro Tag bzw. 15 Euro pro Tag, wenn der leistungsberechtigte Patient noch keine 18 Jahre alt ist. Wie lange der Patient im Lauf eines Kalenderjahres im Krankenhaus verweilt, spielt keine Rolle.

In einem Gästehaus für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel

Wenn die Begleitperson in einem Gästehaus für Begleitpersonen oder einem Krankenhaushotel übernachtet, zahlt die Versicherung 6,20 Euro pro Tag bis zu 60 Tagen je Kalenderjahr. Dieser Kostenzuschuss wird für höchstens zwei Begleiter je Krankenhauspatient gezahlt. Um die Erstattung zu erhalten, brauchen Sie nur den vom Gästehaus oder vom Krankenhaushotel ausgestellten Beleg vorzulegen.

  

Was ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu tun?

Für eine allmähliche Rückkehr nach Hause und einen erfolgreichen Verbleib zu Hause können Sie auf die Christliche Krankenkasse und ihre Partner zählen. Die Mitglieder der CKK genießen u.a. Vorzugstarif für Genesungsaufenthalte in einer der drei Einrichtungen, mit denen die CKK zusammenarbeitet , aber auch bi der Häuslichen Hilfe und Pflege  (Haushaltshilfe, Familienhilfe, Krankenpflege, Beratung bei der Umgestaltung der Wohnung, Verleih oder Verkauf von Sanitätsmaterial, Notrufdienste, soziale Begleitung usw.). Die CKK und ihre Sozialarbeiterinnen stehen Ihnen zur Seite und haben ein offenes Ohr für Sie, begleiten und orientieren Sie, helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Zögern Sie nicht, den Sozialdienst der CKK anzurufen.  


 

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich in einem ausländischen Krankenhaus behandelt werden muss?

Mitglieder, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung entrichten, haben Anspruch auf die Reisebeistandsversicherung der Christlichen Krankenkasse. Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland wegen Krankheit oder Unfall stationär behandelt werden müssen, erhalten Sie den erforderlichen Beistand. Gegebenenfalls übernehmen wir auch die Kosten für dringende medizinische Behandlungen im Ausland. Um zu erfahren, welche dringende medizinische Hilfe Sie im Ausland in Anspruch nehmen können, lesen Sie die Seite über die dringende medizinische Hilfe im Ausland

Wie lässt sich der Versicherungsvertrag kündigen?

Art der Kündigung

Kündigung ohne Begründung (freiwillig oder andere private Versicherung): Nach mindestens einjähriger Laufzeit der Versicherung möglich. 

Wann?

Am Ende des laufenden Quartals, wenn der Antrag spätestens am letzten Tag des zweiten Monats des gleichen Quartals gestellt wird und eingegangen ist.
 
Am Ende des Quartals +1, wenn der Antrag im letzten Monat des laufenden Quartals gestellt wird und eingegangen ist.  
 

Wie?

  • Per Einschreiben;

  • Durch Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung: zwei Ausfertigungen des Kündigungsschreibens;

  • Auf dem der Ausfertigung für den Versicherten den Stempel "zur Bestätigung der Annahme" anbringen;

  • Datum des Empfangs;

  • Unterschrift der beiden Parteien (der Kundenberater setzt neben seine Unterschrift auch seinen Stempel);

  • Sobald der Kundenberater die Kündigung in Empfang genommen hat, muss dieser einen Auftrag in XRM eingeben, sodass die Anfrage zurückverfolgt werden kann;

 

Regeln für einen neuen Versicherungsabschluss

Möglichkeit der schriftlichen Stornierung des Antrags bis zum Fälligkeitsdatum.

Innerhalb von drei Monaten nach der Kündigung:

- Nach Begleichung aller eventuellen Schulden*;

- Neue Versicherungspolice;

- Ohne Wartezeit;

- Mit einer erhöhten Prämie bei einem Alter über 45 Jahren

Am 1. des Monats nach Erhalt der neuen Versicherungspolice;

Mehr als drei Monate nach dem Antrag auf Kündigung

- Nach Begleichung aller eventuellen Schulden*;

- Neue Versicherungspolice;

- Mit Wartezeit;

- Mit einer erhöhten Prämie bei einem Alter über 45 Jahren;

 Neuanmeldung über einen neuen Versicherungsabschluss mit Wartezeit und mit erhöhter Prämie für über 45-Jährige;

Am 1. des Monats nach Erhalt der neuen Versicherungspolice.