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639 Euro Honorarzuschläge für einen Tag im Krankenhaus

Wer sich einem chirurgischen Eingriff in der Tagesklinik unterzieht (zum Beispiel Entfernung von Krampfadern oder grauer Star) und hierfür ein Einzelzimmer nimmt, bezahlt im Schnitt übertarifliche Honorare im Wert von 639 Euro. Das ist fast zehn Prozent mehr als letztes Jahr, wie aus der dreizehnten Ausgabe des Krankenhausbarometers der Christlichen Krankenkasse hervorgeht.

Für ihr Krankenhausbarometer hat die CKK die Rechnungen von rund 1,4 Millionen Krankenhausaufnahmen ihrer Mitglieder im Jahr 2016 analysiert. Der Preisunterschied zwischen einer Aufnahme in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer und in einem Einzelzimmer wird immer größer. „Wir machen uns ernsthaft Sorgen über die Entwicklung der übertariflichen Honorare“, sagt Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkasse (CKK). 

 

Für eine Aufnahme in eine chirurgische Tagesklinik bezahlen Sie als Patient durchschnittlich 115 Euro aus Ihrer eigenen Tasche. Zumindest wenn Sie ein Zimmer für zwei oder mehr Personen wählen. Für den gleichen Eingriff in einem Einzelzimmer wächst die Rechnung auf 813 Euro im Durchschnitt an. Das ist sieben Mal mehr. 

 

„Das hat alles mit den übertariflichen Honorarzuschlägen zu tun,“ erklärt Jean Hermesse. „In einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer sind die übertariflichen Honorare seit Mitte 2015 untersagt. Im Einzelzimmer hingegen sind sie immer noch erlaubt. Jahr für Jahr beobachten wir, wie diese Zuschläge ansteigen“. 

 

Auf die Gesamtrechnung von 813 Euro entfallen 639 Euro Honorarzuschläge, darunter Zimmerzuschläge und Materialkosten. Das sind fast 10 Prozent mehr als vorher. Vier Fünftel des Preises, den der Patient in einem Einzelzimmer zahlen muss, bestehen aus übertariflichen Honorarzahlungen. 

 

Aber auch für die gewöhnliche stationäre Behandlung (mit Übernachtung), wo das Verbot von übertariflichen Honorarrechnungen im Zwei- oder Mehrbettzimmer bereits länger besteht, steigen die Honorarzuschläge im Einzelzimmer jährlich an. 2016 war wieder ein Anstieg von zwei Prozent zu verzeichnen, während die mittlere Verweildauer weiter rückläufig ist. Im Schnitt zahlen Sie jetzt für einen gewöhnlichen Krankenhausaufenthalt in einem Einzelzimmer 1496 Euro. In einem Zwei- oder Mehrbettzimmer liegen die persönlichen Kosten im Schnitt bei 277 Euro. 

 

„Dass man für die gleiche Behandlung in einem Einzelzimmer so viel mehr zu bezahlen haben, lässt sich nicht rechtfertigen“, stellt Jean Hermesse klar. „Wir halten es sogar nicht mehr für zeitgemäß, dass Patienten sich entscheiden müssen zwischen einem Einzelzimmer und einem Zweibett- oder Mehrbettzimmer. Bei einer hauseigenen Umfrage bei mehr als 50 000 CKK-Mitgliedern gaben rund drei Viertel der Befragten an, das Einzelzimmer zu bevorzugen. Als Krankenkasse finden wir, dass das Einzelzimmer in den Krankenhäusern zur Norm erhoben werden sollte, da es vorteilhaft ist für die Gesundheit (weniger Ansteckungsrisiko, mehr Ruhe,…). Das geht aber langfristig nur, wenn auch die übertariflichen Abrechnungen verschwinden. Wir möchten keine Zweiklassenmedizin, wo Einzelzimmer nur Menschen zugänglich sind, die sich dies finanziell erlauben können“. 

 

Da solche Veränderungen nicht von heute auf morgen möglich sind, fordert die CKK bis dahin eine ganze Reihe von Schritten. „Einem von hundert Patienten flattert nach einer gewöhnlichen stationären Behandlung eine Rechnung von über 6750 Euro ins Haus“, so Jean Hermesse weiter. „Um solchen bösen Überraschungen vorzubeugen, müssen alle Patienten vor ihrer Aufnahme eine Kostenschätzung erhalten. Das ist heute längst nicht der Fall, obwohl es entsprechende Vereinbarungen mit den Leistungserbringern gibt, wonach diese sich hierzu verpflichten“. 

Gleichzeitig muss auch ein Verbot von Honorarzuschlägen für technische Leistungen ausgesprochen werden. „Für bildgebende Verfahren oder klinische Biologie sind übertarifliche Zuschläge, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden, nicht gerechtfertigt. Und dennoch stellen wir fest, dass diese Zuschläge jedes Jahr größere Ausmaße annehmen“. 

 

Die CKK macht sich darüber hinaus Sorgen über das neue Finanzierungsverfahren für die sogenannten geringvariablen Versorgungsleistungen. Für zahlreiche vorbeugende Eingriffe, wie Blinddarmoperation oder Knieprothesen, werden den Krankenhäusern ab September 2018 pauschale Gesamtbeträge in Rechnung gestellt. „An und für sich befürworten wir diese Maßnahme. Aber die Honorarzuschläge wurden ganz aus der Schusslinie genommen. Wenn sich das neue Vergütungsverfahren für Ärzte oder Krankenhäuser als nachteilig erweist, besteht die Gefahr einer völligen Entgleisung der Honorarzuschläge. Unsere Forderung lautet deshalb: Um den Patienten zu schützen, sind parallel zu dem neuen Finanzierungsverfahren die Honorarzuschläge einzufrieren“. 

 

Ein neues Finanzierungsverfahren kann nur funktionieren, wenn alle betroffenen Partner bereit sind, eine Grundlagendebatte über die übertariflichen Honorarforderungen zu führen, so die CKK. „Um ein neues Modell auszuarbeiten, müssen Leistungserbringer und Krankenhäuser mit offenen Karten spielen. Übertarifliche Honorareinnahmen werden zwischen den Leistungserbringern, die sie in Rechnung stellen, und den Krankenhäusern aufgeteilt. In welchem Verhältnis dies geschieht, ist uns bisher nicht bekannt. Ohne Transparenz können wir keine Lösungen finden. Unsere Position ist indes deutlich: Langfristig müssen die Honorarzuschläge verschwinden“, schlussfolgert Jean-Hermesse. 

 

Pressemitteilung vom 7. Dezember 2017

Weitere Informationen

Jean-François Bodarwé – Presseverantwortlicher – jean-francois.bodarwe@mc.be – 0476 40 32 77