Der Versicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) hat am 3. Oktober den Entwurf des Gesundheitshaushalts 2017 verabschiedet. Zu dem Vorschlag gehören Maßnahmen die zu Einsparungen in Höhe von 660 Millionen Euro führen sollen, „ohne den Patienten in irgendeiner Weise zu treffen“, so Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkassen (CKK). „Aber wenn die Regierung uns jetzt noch weitere Einsparungen aufbrummt, werden diese sich direkt zum Nachteil des Patienten auswirken“.
Um den Haushalt auszugleichen, hat der Versicherungsausschuss sich gemeinsam mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer auf die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten begeben. Laut Hochrechnungen würde der Gesundheitshaushalt nämlich ohne zusätzliche Sparmaßnahmen mit 660 Millionen Euro in den roten Zahlen stehen. Aber der Ausgleich konnte erzielt werden, insbesondere durch eine eingeschränkte Aufwertung der Leistungshonorare und indem davon ausgegangen wird, dass der Pharmasektor die in dem entsprechenden Pakt vereinbarte Haushaltslinie auch wirklich einhält.
„660 Millionen Euro bedeuten bei einem Gesamtbudget von 24,5 Milliarden Euro eine ernsthafte Anstrengung“ fügt Jean Hermesse hinzu. „Wir haben in einem besonders schwierigen Umfeld unsere Verantwortung übernommen. Unser Sektor leistet auf diese Weise also einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Haushaltsdefizits unseres Föderalstaates. Das ist der beste Beweis, dass unser System der Konzertierung seine Früchte trägt“.
Für seinen Haushaltsentwurf geht der Versicherungsausschuss von einer Wachstumsnorm aus, die zu Beginn der heutigen Legislaturperiode auf 1,5 Prozent festgelegt wurde. Für die Krankenkassen ist das die äußerste Schmerzensgrenze, denn die Bevölkerungsalterung wird die Kosten für Gesundheitsleistungen in den nächsten Jahren stetig nach oben treiben. Das Planungsbüro des Föderalstaates schätzt diesen Anstieg über die kommenden fünf Jahre auf mindestens 2,2 Prozent ein, also deutlich über der Wachstumsnorm, an die der Versicherungsausschuss sich hält. Diese Norm wurde im Übrigen in den letzten Jahren bereits zerlegt.
„Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die Wachstumsnorm von 1,5 Prozent uns vor eine echte Herausforderung stellt. Leider lassen die aktuellen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Aussichten keine höhere Norm zu“, so der Kommentar von Jean Hermesse. „Deshalb brauchen wir die feste Zusage, dass diese Wachstumsnorm von 1,5 Prozent in den nächsten Jahren auch wirklich eingehalten wird. Ohne diese Garantie und wenn diese Regierung den Gesundheitsetat durch weitere Einsparungen belastet, wäre der Patient betroffen. Dies würde darüber hinaus die Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern besonders erschweren. Ohne Verträge mit den Leistungserbringern, können wir dem Patienten jedoch keine Tarifsicherheit mehr bieten. Als Krankenkasse haben wir den Auftrag, über den wirtschaftlichen Einsatz der verfügbaren Mittel zu wachen, aber wir können es niemals zulassen, dass der Zugang zur Gesundheitsvorsorg in Gefahr gerät“.
Aus diesem Grund brauchen wir einen stabilen Haushaltsrahmen, um eine grundlegende Reform unseres Gesundheitssystems einzuleiten. „Wir möchten den Patienten in den Mittelpunkt unserer Bemühungen rücken“, erklärt Jean Hermesse. „Der Patient muss der Hauptakteur seiner eigenen gesundheitlichen Betreuung sein. Die Leistungserbringer müssen ihre Arbeit auf die Patienten einstellen und nicht umgekehrt. Aus dieser Sicht möchten wir zu einer gerechten Umverteilung der verfügbaren Mittel gelangen. Wir hoffen, dass in diesem Punkt rasch Klarheit geschaffen wird. Wollen wir die Herausforderungen von morgen mit aller Entschlossenheit aufgreifen? Oder wollen wir blindlings eine neue Sparrunde einleiten? Solche Maßnahmen haben die Lage der Patienten noch niemals verbessert.“
Jean-François Bodarwé, Presseverantwortlicher der CKK - 0476 40 32 77 - jean-francois.bodarwe@mc.be
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