Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, ihren Arzt um Einsicht in die Patientenakte zu bitten. Mehr noch: sie dürfen diese Akte auch ergänzen. Das ist eines der acht Patientenrechte. Und dennoch läuft nicht immer alles wie vorgesehen. Immerhin sind 2013 bei den Vermittlungsstellen der allgemeinen Krankenhäuser 2240 Klagen zum Thema Akteneinsicht eingegangen. Das waren 300 mehr als 2012.
Ob Hausarzt, Facharzt, Apotheker, Krankenhaus oder Altenheim: wer auch immer Gesundheitsleistungen erbringt, ist verpflichtet, für sämtliche Patienten, die er betreut, eine Akte anzulegen, ob elektronisch oder auf Papier.
Die Gewinner sind auf jeden Fall die Patienten. Aber die Patientenakte ist noch zu wenig bekannt. Dies ergibt sich aus Gesprächen der Christlichen Krankenkasse (CKK) und Alteo, der Sozialbewegung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung, im Rahmen von „Schwerpunktgruppen“ zur Vorbereitung des Tags der Patientenrechte.
Dem Patienten fällt hierbei so oder so eine aktive Rolle zu. Er kann jeden Leistungserbringer um Einsicht in seine Akte bitten, eine Kopie beantragen und Daten hinzufügen. Im Todesfall haben seine Angehörigen ebenfalls die Möglichkeit, die Akte zu lesen, vorausgesetzt, sie können den Antrag begründen.
„In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass der Patient seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Manche Leistungserbringer weigern sich, dem Patienten eine Kopie auszuhändigen, stellen ihm unvollständige Unterlagen zu, lassen eine unendliche Zeit zwischen der Anfrage und der tatsächlichen Einsicht verstreichen oder übermitteln dem neuen Arzt des Patienten die bestehende Akte einfach nicht“, stellt Jean Hermesse, Generalsekretär der Christlichen Krankenkasse (CKK) fest.
Eine sorgfältig geführte Patientenakte ist aber von grundlegender Bedeutung. Durch den Austausch von medizinischen Daten können die Leistungserbringer sich ein vollständiges Bild vom Gesundheitszustand des Patienten machen. In Notfällen stehen die erforderlichen Infos direkt zur Verfügung und können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Der Datenaustausch beschleunigt eine korrekte Diagnosestellung.
Dieser Datenaustausch hängt jedoch vom Patienten ab. So darf der Patient den Wunsch äußern, nur den Leistungserbringern Zugang zu ihrer Akte zu erlauben, mit denen ein Behandlungsverhältnis besteht. Welcher Leistungserbringer Zugang zur Patientenakte hat, kann nämlich eine wichtige Frage für den Patienten sein. Der Zugang zur Akte muss im Übrigen streng gesichert sein.
Mit Blick auf den bevorstehenden Tag der Patientenrechte möchte die CKK jetzt die Bedeutung dieser Patientenakte hervorheben, gleichzeitig jedoch die Herausforderungen unterstreichen, die sich uns stellen.
Die Patientenakte steht nämlich in den nächsten Jahren vor einer echten Umwälzung. Jeder Patient wird bestimmte ihn betreffende Gesundheitsdaten mithilfe seines elektronischen Personalausweises über seinen PC abrufen können.
Die CKK hat fünf Empfehlungen ausgearbeitet, damit diese elektronische Patientenakte zu einem Erfolg werden kann:
Informationen über die Patientenakte sind hier zu finden.
In der Woche vom 20. Bis zum 24. April organisiert Alteo in ganz Belgien unterschiedliche Aktivitäten zur Aufklärung der Patienten. In Eupen findet ein Informationsnachmittag zu diesem Thema am 21. April zwischen 13 und 17 Uhr im Foyer des Sankt-Nikolaus-Hospitals statt. Die VoG Alteo, sowie verschiedene Dienste der CKK werden hier vertreten sein.
Jean-François Bodarwé, Pressereferent, 0476 40 32 76 – jean-francois.bodarwe@mc.be
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