Während der Covid-19-Zeit werden den Arbeitnehmern in bestimmten Fällen, bei Arbeitsunfähigkeitszeiten, die frühestens am 1. März 2020 eingetreten sind, zusätzliche Geldleistungen für die Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit gewährt. Diese zeitweilige Maßnahme gilt für die Arbeitsunfähigkeitszeiten vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 einschließlich. Die Krankenkasse überweist diese zusätzlichen Geldleistungen spätestens am 1. November 2020 für die Zeit der primären Arbeitsunfähigkeit (Krankengeld), die vor diesem Datum liegt. Die zusätzlichen Geldleistungen, die diesen Versicherten für die Monate November und Dezember zustehen, werden gleichzeitig mit dem Krankengeld für diese Monate ausbezahlt
Selbstständige erhalten eine ähnliche Prämie. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter diesem Link. .
Zusätzliches Krankengeld wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Tagessatz Ihres Krankengeldes liegt bei 60 Prozent Ihres durchschnittlichen täglichen Bruttoarbeitsentgelts.
Der Tagessatz Ihrer zusätzlichen Geldleistungen liegt bei 10% des durchschnittlichen täglichen Bruttoarbeitsentgelts. Das Ergebnis dieser Rechnung wird dann nochmals um 5,63 Euro angehoben.
Hinweis: Es ist eine Obergrenze vorgesehen. Die Summe Ihrer Geldleistungen, also Krankengeld und zusätzliche Geldleistungen, darf 79,80 Euro pro Tag nicht überschreiten (andernfalls werden die zusätzlichen Geldleistungen eingeschränkt). Umgekehrt gilt aber auch eine Untergrenze. Die Summe Ihrer Geldleistungen, also Krankengeld und zusätzliche Geldleistungen, darf 61,22 Euro pro Tag nicht unterschreiten (andernfalls werden die zusätzlichen Geldleistungen angehoben, bis die Summe 61,22 Euro ausmacht).
Bitte beachten Sie, dass ein Berufssteuervorabzug (von grundsätzlich 11,11 Prozent) auf die zusätzlichen Geldleistungen bei primärer Arbeitsunfähigkeit erhoben wird. Gut zu wissen ist auch, dass zusätzlichen Geldleistungen pfändbar sind.
Beispiel 1
Ihr Bruttoarbeitsentgelt liegt bei 100 Euro pro Tag. Sie erhalten also 60 Euro Krankengeld (60 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts).
Dann erhalten Sie zusätzlich nochmals 15,63 Euro (10 Prozent von 100 Euro, also 10 Euro, die aber nochmals um 5,63 Euro erhöht werden).
Insgesamt zahlt die Krankenkasse also 75,63 Euro (60 + 10 + 5,63 Euro).
Beispiel 2
Ihr Bruttoarbeitsentgelt liegt bei 120 Euro pro Tag. Sie erhalten also 72 Euro Krankengeld (60 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts).
Zusätzlich stünden Ihnen nochmals 17,63 Euro zu (10 Prozent von 120 Euro, also 12 Euro, die aber nochmals um 5,63 Euro erhöht werden). Dieser zusätzliche Betrag wird aber auf 7,80 Euro begrenzt (79,80 - 72 Euro), damit die Obergrenze von 79,80 Euro nicht überschritten wird.
Insgesamt zahlt die Krankenkasse also 79,80 Euro (72 + 7,80 Euro).
Beispiel 3
Ihr Bruttoarbeitsentgelt liegt bei 75 Euro pro Tag. Sie erhalten also 45 Euro Krankengeld (60 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts).
Zusätzlich stünden Ihnen nochmals 13,13 Euro zu (10 Prozent von 75 Euro, also 7,5 Euro, die aber nochmals um 5,63 Euro erhöht werden). Dieser zusätzliche Betrag wird aber auf 16,22 Euro angehoben (61,22 - 45 Euro), damit die Untergrenze von 61,22 Euro nicht unterschritten wird.
Insgesamt zahlt die Krankenkasse also 61,22 Euro (45 + 16,22 Euro).