So verfügen viele Menschen während der Ausgangsbeschränkungen nur über ein geringes oder gar kein Einkommen. Andererseits können Einzelpersonen auch durch den Verlust des Leistungsanspruchs in Not geraten/verarmen. Wir sind besonders besorgt über die Folgen dieses Einkommensverlustes für die Verbraucher.
Wir begrüßen die bereits ergriffenen Maßnahmen, um Selbstständigen in Schwierigkeiten zu helfen, sowie die Aussetzung von Wasser- und Stromsperrungen sowie Zwangsräumungen.
Die Gerichtsvollzieher erklären sich bereit, in dieser Zeit der Covid-19-Epidemie Flexibilität und Verständnis zu zeigen, und die Nationale Gerichtsvollzieherkammer empfiehlt die Aussetzung bestimmter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wir stellen jedoch fest, dass dies kein absolutes Verbot ist und dass einige Gerichtsvollzieher immer noch Pfändungen vornehmen. Darüber hinaus ist es für die Prozessparteien schwierig, wenn nicht gar unmöglich geworden, Rechtsmittel einzulegen.
Aus der Presse haben wir auch erfahren, dass der belgische Bankensektor bereit ist, Kunden in finanziellen Schwierigkeiten notfalls einen kostenlosen Zahlungsaufschub für Hypothekendarlehen zu gewähren. Diese Maßnahme scheint nicht ausreichend zu sein: Sie ist unklar und liegt von Fall zu Fall im Ermessen des Kreditgebers. Bezüglich der Verbraucherkredite wurden keine Maßnahmen angekündigt, obwohl diese eindeutig von der Krise betroffen sein werden.
Den Verbrauchern, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, muss unbedingt erlaubt werden, nicht nur die Fälligkeiten ihrer Hypothekendarlehen, sondern auch die ihrer Verbraucherkredite kostenlos zu verschieben. Auch in Frankreich fordern Fachleute des Finanzsektors solche Maßnahmen.
Es sollte daran erinnert werden, dass die Steuerzahler nach der Krise von 2008 die Folgen des Versagens des Finanzsektors zu tragen hatten. Daher ist es legitim, in dieser Krise, in der die Verbraucher keine Verantwortung tragen, die Solidarität des Finanzsektors einzufordern. Darüber hinaus besteht dringender Handlungsbedarf bei der Einforderung offener Zahlungen, um die Anhäufung von Kosten zu vermeiden, die die finanzielle Situation der Haushalte weiter verschlechtern würden.
Wir fordern daher, dass die Regierung ausnahmsweise und im Rahmen der ihr eingeräumten Sondervollmachten zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus dringend die folgenden Schritte einleitet.
Centre d’appui-médiation de dettes asbl, Équipes populaires, FDSS asbl, Coordination Gaz-Électricité-Eau, GILS asbl, Médinam asbl, GAS asbl (Groupe Action Surendettement Luxembourg), Verbraucherschutzzentrale VoG, FGTB - ABVV, MOC, CSC (Brüsseler Regionalverband), ACLVB-CGSLB.