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Antworten auf Ihre Fragen zur Nachimpfung mit der dritten Dosis des Covid-19-Impfstoffs

Die Impfkampagne neigt sich dem Ende zu. Jeder, der in Belgien wohnt und 12 Jahre oder älter ist, hatte die Möglichkeit, sich kostenlos gegen Covid-19 impfen zu lassen. Neu: Die belgischen Behörden haben beschlossen, bestimmten Personen eine dritte Dosis des Impfstoffs zu gewähren.

Warum eine zusätzliche Dosis?

Jüngste wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass manche Menschen auch nach der zweiten Dosis von AstraZeneca, Pfizer, Moderna oder der einmaligen Dosis von Johnson & Johnson weniger Antikörper entwickeln.

Diese Reaktion wird manchmal mit einer bestimmten Erkrankung in Verbindung gebracht, z.B. mit angeborenen Immunstörungen oder HIV, da die betroffenen Personen nur wenige Antikörper bilden.

Dieser Mangel an Antikörpern kann auch auf eine Behandlung zurückzuführen sein, die Antikörper abbaut (z.B. Dialyse) oder den Körper daran hindert, Antikörper zu bilden (z.B. Krebsbehandlungen, Behandlungen zur Verhinderung der Abstoßung von Transplantaten, immunsuppressive Behandlungen).

Weitere Einzelheiten zu diesen Studien sind in einem Bericht auf der Website des Föderalen Kompetenzzentrums für das Gesundheitswesen zu finden.

Auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Berichts haben die belgischen Behörden beschlossen, für bestimmte Personen eine zusätzliche Impfung zu organisieren.


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Wer wird voraussichtlich diese zusätzliche Dosis des Impfstoffs erhalten?

Die folgenden Kategorien von Personen ab 12 Jahren wurden ausgewählt, um eine zusätzliche Dosis zu erhalten:

  •  Patienten mit angeborenen Immunstörungen;
  • Patienten, die sich regelmäßig einer Nierendialyse unterziehen müssen;
  • HIV-infizierte Patienten mit einer CD4-Zellzahl von weniger als 200 je mm³ Blut;
  • Patienten mit Blutkrebs oder anderen bösartigen Erkrankungen, die in den letzten 3 Jahren aktiv behandelt wurden oder noch immer behandelt werden;
  • Patienten, die vor einer Transplantation stehen, oder sich einer Stammzell- und Organtransplantation unterziehen;
  • Patienten mit entzündlichen Erkrankungen, die mit Immunsuppressiva behandelt werden.

In diesen Kategorien sind nicht alle Personen zu finden, die aufgrund einer Erkrankung vorrangig geimpft wurden. Die gute Nachricht ist in der Tat, dass einige Kategorien von prioritären Patienten (z.B. Diabetiker) genauso gut auf die Impfung ansprechen wie gesunde Menschen. Diese Personen benötigen daher keine zusätzliche Injektion des Impfstoffs.

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Wie werden Sie eingeladen, wenn Sie zu denjenigen gehören, die von der zusätzlichen Dosis des Impfstoffs betroffen sind?

Sie werden eine Einladung per Post erhalten. Wenn Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Mobiltelefonnummer der Krankenkasse bekannt ist, erhalten Sie ebenfalls eine Einladung per E-Mail und/oder SMS. Grundsätzlich erfolgt die Impfung in dem Impfzentrum, in dem Sie Ihre ersten Impfungen erhalten haben, frühestens 4 Wochen nach Ihrer letzten Injektion. Wenn dieses Impfzentrum geschlossen ist, werden Sie zu einer anderen möglichst wohnortnahen Einrichtung eingeladen.

Ausgewählte Personen, die in einem Pflegeheim oder einer Gemeinschaftsunterkunft (Altenheim, Alten- und Pflegeheim, Behindertenwohnheim usw.) wohnen, werden für diese zusätzliche Impfung ebenfalls in das Impfzentrum eingeladen.

In Absprache mit dem Impfzentrum kann die Impfung auch bei den Betroffenen zu Hause durchgeführt werden. Dies geschieht mit Unterstützung des Hausarztes, der die „allgemeine medizinische Akte“ (AMA) des Patienten führt.

Falls Sie dies noch nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kontaktdaten an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Auf diese Weise erhalten Sie die Einladung auf mehreren Wegen und können sicher sein, dass Sie rechtzeitig informiert werden.

Weitere Informationen zu der Einladung finden Sie unter ichlassemichimpfen.be.

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Welcher Impfstoff wird für die zusätzliche Dosis verwendet?

Für diese zusätzliche Dosis werden die Menschen mit Impfstoffen von Pfizer oder Moderna geimpft, unabhängig davon, welchen Impfstoff sie ursprünglich erhalten haben (Pfizer, Moderna, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson). Es hat sich herausgestellt, dass die beste Immunantwort bei der Kombination von AstraZeneca und mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) zu verzeichnen ist.

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Können Krankenkassen jemanden in die Liste der Risikopatienten aufnehmen?

Nein, die Krankenkassen können niemanden auf die Liste der Risikopatienten setzen.

Die Auswahl der betroffenen Personen erfolgt ausschließlich und automatisch auf der Grundlage Ihrer bis zum 31. März 2021 gespeicherten Daten zur Abrechnungen von Gesundheitsleistungen. Manuell können die Krankenkassen keinen Patienten hinzufügen, auch wenn die Kriterien erfüllt wären. In diesem Fall müssen Sie sich an Ihren Arzt wenden.

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Woher weiß ich, ob ich auf der Liste der betroffenen Personen stehe?

Insgesamt werden etwa 375 000 Menschen zu einer zusätzlichen Impfung eingeladen.

Die Liste wird frühestens am 13. September verfügbar sein. Sie können dann auf der Website myhealtviewer.be überprüfen, ob Sie zu den Betroffenen gehören. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis anmelden.

Wenn Sie noch Zweifel haben und nicht überprüfen konnten, ob Sie auf der Liste der betroffenen Personen stehen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Einige Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse sind befugt, Ihnen unter der Aufsicht des ärztlichen Direktors die Antwort zu geben.

Wenn Sie erfahren möchten, warum Sie auf der Liste stehen oder nicht, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Er oder sie kennt die Auswahlparameter und kann sie in Bezug auf Ihren Gesundheitszustand überprüfen.

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Wann sollte der Hausarzt kontaktiert werden?

Wenn Ihr Hausarzt eine „allgemeine medizinische Akte“ (AMA) führt und Ihr Gesundheitszustand dies rechtfertigt, hat er Sie möglicherweise bereits auf die Liste der Personen gesetzt, die zu einer zusätzlichen Impfung eingeladen werden.

In den folgenden Fällen sollten Sie nicht zögern, sich an Ihren Arzt zu wenden, um eine zusätzliche Dosis des Impfstoffs zu erhalten:

  • als Patient mit angeborenen Immunstörungen;
  • als HIV-infizierter Patient mit einer CD4-Zellzahl von weniger als 200 je mm³ Blut;
  • als Patient mit Blutkrebs oder anderen bösartigen Erkrankungen, die erst nach dem 1. April 2021 diagnostiziert wurden;
  • als Patient, der vor einer Transplantation steht, oder sich nach dem 1. April 2021 einer Stammzell- und Organtransplantation unterzogen hat;
  • als Patient mit entzündlichen Erkrankungen, die nach dem 1. April 2021 mit Immunsuppressiva behandelt wurden.

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Was müssen Sie tun, wenn Sie nicht auf der Liste stehen möchten?

Die Krankenkassen können Sie nicht aus der Liste entfernen. Ihr Hausarzt oder der Arzt, der Ihrer allgemeine medizinische Akte (AMA) verwaltet, kann dies tun.

Sie können auch auf Ihre Einladung warten und sie telefonisch oder über die Webanwendung ablehnen. Auf diese Weise schaffen Sie Platz für jemand anderen. Sie sind nicht verpflichtet, diese Nachimpfung zu nehmen. Diese zusätzliche Impfung wird jedoch nur einmal angeboten.

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Können die Krankenkassen Krankheiten in die Liste aufnehmen lassen?

Nein. Dies ist eine erschöpfende Liste von Krankheitsbildern. Dies bedeutet, dass keine weiteren Krankheitsbilder hinzugefügt werden können. Auch eine Änderung des Alters der betroffenen Personen ist nicht mehr möglich, es sei denn, der Hohe Gesundheitsrat veröffentlicht ein neues Gutachten.

Die Liste der Erkrankungen, für die eine zusätzliche Impfdosis verabreicht wird, kann nicht um ein weiteres Krankheitsbild ergänzt werden, auch wenn Sie ein Attest von einem Facharzt haben.

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Wer entscheidet über die Reihenfolge, in der die Einladungen für diese zusätzliche Impfstoffdosis verschickt werden?

Die Krankenkassen haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Impfung. Die Einladungen werden zuerst an die ältesten und dann an die jüngsten Teilnehmer verschickt. Je nach Impfkapazitäten in Ihrer Region kann dies in einem anderen Tempo erfolgen. Die gesamte Gruppe der Betroffenen soll bis spätestens 15. Oktober 2021 geimpft werden.

Wenn Sie mehr über die allgemeine Impfstrategie in Belgien erfahren möchten, besuchen Sie ichlassemichimpfen.be.

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Mein Hausarzt hat einen Brief vom Gemeinsamen Kollegium der Krankenkassen erhalten. Was bedeutet das?

Landesweit bilden alle Krankenkassen ein gemeinsames Kollegium (frz. CIN - Collège intermutualiste national - ndrl. NIC - Nationaal Intermutualistisch College). Dieses Kollegium hat die Personen ausgewählt, die eine zusätzliche Impfung gegen Covid erhalten sollen. Dabei hat das Kollegium sich an die Kriterien des Hohen Gesundheitsrates gehalten. 

Die Krankenkassen stellen nun fest, dass diese Auswahl bei einigen Betroffenen, deren Anteil aber bei weniger als 0,3% liegt, nicht erfolgreich war. Dies ist wahrscheinlich auf ein Problem mit dem früheren Impfschema zurückzuführen. Die Hausärzte dieser Personen erhalten deshalb ein Schreiben, mit der Bitte zu prüfen, ob die betroffenen Personen eine zusätzliche Impfdosis benötigen. 

Wenn Sie zu diesen Personen gehören, muss Ihr Hausarzt Sie benachrichtigen und Ihnen ein Impfzentrum empfehlen, das Sie aufsuchen können. Er wird Ihnen dann eine Bescheinigung aushändigen, aus der ersichtlich ist, dass eine zusätzliche Dosis erforderlich ist.

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Haben Sie weitere Fragen zur Impfung?

Besuchen Sie die Website ich lassemichimpfen.be, die offizielle Impf-Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder  jemevaccine.be für die Wallonische Region und Brüssel. Die CKK hat aber auch spezielle Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene zum Thema Impfen entwickelt.

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