Die Impfkampagne ist in unserem Land angelaufen. Jeder, der in Belgien lebt, hat die Möglichkeit, sich kostenlos gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen zur Rolle der Krankenkassen in dieser Kampagne. Für Ihre anderen Fragen zur Impfung besuchen Sie bitte die offizielle Website der Deutschsprachigen Gemeinschaft " ichlassemichimpfen.be"ichlassemichimpfen.be oder der Regionen Wallonie und Brüssel jemevaccine.be.
In der zweiten Impfphase (d.h. nach der Impfung der Heimbewohner, des Pflegepersonals der Krankenhäuser und der Grundversorgung und der Ehrenamtlichen, die in den Impfzentren helfen) wird jeder eine Einladung mit der Post erhalten. Wenn Ihre Krankenkasse Ihre E-Mail-Adresse bzw. Ihre Handynummer kennt, werden Sie zusätzlich noch eine E-Mail und/oder eine SMS erhalten, in der die Einladung bestätigt wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Krankenkasse alle Kontaktdaten zu hinterlassen. So erhalten Sie die Einladung über mehrere Kanäle und sind sicher, dass Sie rechtzeitig informiert sind.
Die regionalen und föderalen Gesundheitsminister legen die Vordringlichkeit der Impfgruppen im Rahmen eines interministeriellen Ausschusses fest. Sie beurteilen die Verfügbarkeit der Impfstoffe und den Bedarf der vordringlich zu impfenden Gruppen. Bei dieser Entscheidung stützen sie sich u.a. auf die Informationen der Arbeitsgruppen zur Impfstrategie. Auf die Reihenfolge haben die Krankenkassen keinerlei Einfluss.
Nach den Personen ab 65 Jahren (außerhalb der Alten- und Pflegeheime), wurde die Impfkampagne wird mit den unter 65-Jährigen fortgesetzt, die nach einer Reihe von Krankheitsbildern und Kriterien als "gefährdet" gelten. Danach wird der Rest der Bevölkerung zur Impfung eingeladen.
Ja, schwangere Frauen sollen vorrangig geimpft werden. Wenn Sie schwanger sind, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt. Er wird alles nötige in die Wege leiten. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass eine Impfung gegen Covid-19 während der Schwangerschaft keine Risiko darstellt.
Die Impfung schützt vor Komplikationen, die mit einer Covid-19 Infektion entstehen können. Ist das Baby dann auf der Welt, profitiert es ebenfalls von den Antikörpern. Der genutzte Impfstoff muss ein mRNA- Impfstoff (Pfizer und Moderna) sein. Überprüfen Sie auf Ihrer Einladung, ob es sich um diesen Impfstoff handelt.
16- und 17-Jährige Risikopatienten werden eingeladen, sich zur gleichen Zeit wie ihre Altersgenossen impfen zu lassen, so wie es bei Menschen über 65 Jahren der Fall war.
Diese Einladungen werden Mitte Juli verschickt. Sie erhalten ausschließlich den Impfstoff von Pfizer.
Um die Chance auf einen schnelleren Impftermin zu erhöhen, können sich Personen, die in der Wallonie (DG) wohnen, auf der Qvax-Warteliste eintragen.
In Brüssel erfahren Sie auf der Bruvax-Website unter bruvax.brussels.doctena.be welche Alterskategorie sich derzeit für die Impfung anmelden kann oder auf der Warteliste steht.
Nein, die Krankenkassen können Ihnen diese Bescheinigung nicht aushändigen.
Das Europäische Gesundheitszertifikat wird ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten. Es enthält drei verschiedene Gesundheitsdaten: den letzten, aktuellsten PCR-Test mit Datum, den Impfstatus (ob er vollständig mit dem Datum der letzten Injektion angegeben ist, sowie die Art des Impfstoffs) und die Antikörper nach einer Covid-19 Infektion, falls Tests durchgeführt wurden (die Labortests betreffen Personen, die sich mit Covid-19 angesteckt haben und daher eine Immunität entwickelt haben).
Das Zertifikat wird auf dem Smartphone über die CovidSafeBe-App verfügbar sein. Sie können dieses ebenfalls ausdrucken, indem Sie eine der folgenden Websites besuchen: masante.belgium.be, reseausantewallon.be, brusselshealthnetwork.be, myhealthviewer.be
Wenn Sie kein Smartphone oder einen PC besitzen, besteht die Möglichkeit, Ihr Zertifikat per Post anzufordern, und zwar nur auf der Grundlage Ihrer Impfdaten. Die Gültigkeitsdauer des PCR-Testdokuments ist zu kurz (72 Stunden), um es in Papierform zu versenden.
Via Smartphone: Über die App CovidSafeBE und das Identifikationssystem Itsme erhalten Sie dann einen gültigen QR-Code. Sobald dieses Zertifikat (QR-Code) auf Ihrem Telefon geöffnet wurde, bleibt es in der Anwendung zugänglich: Sie können es also auch ohne Internetverbindung öffnen und einsehen.
Via PC: über die Website www.myhealthviewer.be (ab 23. Juni) oder www.masante.belgique.be und des Identifikationssystems Itsme oder ehealth (Indentifikation mittels Kartenlesegerät und Personalausweis) erhalten Sie eine PDF- Datei des Zertifikats mit dem gültigem QR-Code. Sie können diese PDF- Datei abspeichern und bei Bedarf ausdrucken.
Telefonisch: In der DG konnen Sie Ihr Zertifikat auch telefonisch beantragen unter 0800 23 0 32.
Nein, eine Papierversion ist nicht zwingend erforderlich. Die digitale Version des Zertifikats ist ausreichend. Speichern Sie das Zertifikat (QR-Code) auf Ihrem Smartphone, damit Sie es auch ohne Verbindung vorzeigen können.
Ihr Zertifikat ist nicht verfügbar? Es kann sich um die normale Bearbeitungsfrist handeln. In der Tat erfordert die Verfügbarkeit der Daten im System eine gewisse Zeit. Ihr Zertifikat können Sie abrufen wenn:
Wenn Ihre Daten trotz der Wartezeit noch nicht vorliegen, wenden Sie sich an die Impfstelle, das Testzentrum oder das Labor. Die Krankenkasse kann dieses Problem nicht lösen.
Sie können Ihr Covid- Zertifikat telefonisch unter der Hotlinebeantragen:
Wenn die oben vorgeschlagenen Lösungen nicht geeignet sind (technische Schwierigkeiten, zu lange Wartezeit, kein Drucker...), kann die Christliche Krankenkasse Ihnen helfen:
Vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht und vergewissern Sie sich, dass Sie den PIN-Code Ihrer Karte kennen. Mit Ihrem Einverständnis druckt Ihr Ansprechpartner das Zertifikat für Sie aus
Die Impfung ist kostenlos. Sollten Sie eine Einladung per SMS oder E-mail erhalten, die sie zur Zahlung der Impfung auffordert, ist diese gefälscht!
Hier finden Sie Ratschläge zur Erkennung von gefälschten Einladungen: Safeonweb.be (nur in Französisch).
Nein, die Einladung zur Impfung erfolgt individuell, denn es ist nicht nachgewiesen, dass Sie besser geschützt sind, wenn die Personen, die mit Ihnen zusammenleben, auch geimpft sind.
Sie sind 65 Jahre alt: Sie sind nicht betroffen. Sie erhalten automatisch eine Einladung zur Impfung.
Sie sind jünger als 65 Jahre: Konsultieren Sie die Krankheiten und Kriterien, die für die Auswahl von Risikopersonen verwendet werden..
Seit dem 8. April können Sie unter www.myhealthviewer.be (in Französisch) überprüfen, ob Sie auf der Liste der gefährdeten Personen stehen, indem Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder der itsme Anwendung anmelden.
Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihre Daten haben, kontaktieren Sie uns unter 087/32 43 33.
Die Auswahl der unter 65-Jährigen, die als "Risikopatient" gelten, basiert auf strengen Kriterien, die vom obersten Gesundheitsrat festgelegt wurden. Für bestimmte Krankheiten ist ein Schweregrad festgelegt: Nicht jeder, der an einer Krankheit leidet, kann bei der Impfung priorisiert werden.
Wenn Sie an einer der unten aufgeführten Krankheiten leiden, die Bedingungen erfüllen und Ihre Krankheit vor dem 30. Juni 2020 in Erscheinung getreten ist, gehören Sie zu den Personen, die automatisch als nächstes zur Impfung eingeladen werden.
Für diese Kriterien haben die Krankenkassen nicht genügend Daten, um zu definieren, welche Personen eingeladen werden können und welche nicht. In diesem Fall müssen die Ärzte entscheiden und die Listen vervollständigen. Wenn Ihr Hausarzt eine allgemeine medizinische Akte (AMA) führt, können die Daten, die in dieser Akte stehen, den Ausschlag für Ihre Einladung geben. Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn Ihr Hausarzt keine allgemeine medizinische Akte (AMA) führt, Sie aber gerne vorgezogen würden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Mit folgenden Krankheiten stehen Sie also nicht automatisch auf der Liste der vorgezogenen Impfkandidaten:
Nein. Die Auswahl der Krankenkassen erfolgt ausschließlich und automatisch auf der Grundlage Ihrer Gesundheitsrechnungen. Die Krankenkassen können keinen Versicherten auf diese Liste setzen, auch wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn dies für Sie von Belang ist, sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Nein. Die Auswahlkriterien des Hohen Gesundheitsrates gelten als erschöpfend. Das bedeutet, dass kein einziges Kriterium hinzugefügt werden kann. Eine Änderung der Altersgruppen ist auch ausgeschlossen, es sei denn, der Hohe Gesundheitsrat kommt zu einer anderen Einschätzung.
Für einige Krankheitsbilder gilt auch ein Schweregrad. Jeder, der unter einer bestimmten Krankheit leidet, hat nicht automatisch Anspruch auf die vorgezogene Impfung.
Niemand darf andere Krankheiten auf die Liste der "gefährdeten" Patienten setzen, auch nicht mit einem entsprechenden fachärztlichen Attest.
Nein. Die Krankenkassen dürfen niemanden aus der Liste entfernen. Der Hausarzt oder der Arzt, der Ihre AMA (allgemeine medizinische Akte) verwaltet, darf das. Sie können aber auch einfach abwarten, bis Sie eingeladen werden und sich dann telefonisch oder über das Internet abmelden. Auf diese Weise überlassen Sie Ihren Platz einer anderen Person.
Sie werden dann erneut eingeladen, wenn Ihre Altersgruppe an der Reihe ist. Auch dann können Sie absagen, wenn Sie keine Impfung möchten.
Wenn Sie älter als 65 sind, betrifft die Liste der Risikopersonen Sie nicht. Sie brauchen nichts zu unternehmen, denn Sie gehören sowieso aufgrund Ihres Alters zu der Liste der vorgezogenen Personen.
Dann brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenn Sie eine AMA haben und die Kriterien der "gefährdeten" Personen erfüllen, gibt es zwei zuverlässige Informationsquellen zur Aufnahme in die Liste der "vorgezogenen" Impfanwärter. Ihre Krankenkasse verfügt über Gesundheitsrechnungen (für Behandlungen, Arztbesuche, den Kauf von Medikamenten usw.), die Ihren Gesundheitszustand begründen. Ausgehend von den Daten, die in Ihrer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) gespeichert sind, übermittelt der Hausarzt die erforderlichen Auskünfte ohne, dass Sie ihn kontaktieren müssten.
Wenn Sie unter einer Krankheit leiden, die bei der Auswahl der "gefährdeten" Personen berücksichtigt wird und wenn Sie eine Behandlung erhalten, die zum Teil von der Krankenversicherung übernommen wird, werden Sie ausgewählt und kommen auf die Liste der Risikopatienten. Diese Liste wird anhand der Kosten erstellt, die für Ihre Behandlung (fachärztliche Beratungen, stationäre Behandlungen, Apotheker usw.) entstehen.
Einige Kriterien von Begleiterkrankungen erzeugen jedoch keine spezifischen Ausgaben und sind daher nicht nachvollziehbar. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen.
Zwischen den verschiedenen Krankheitsbildern wird kein Unterschied gemacht. Alle Krankheitsbilder haben den gleichen Rang. Die Reihenfolge der Einladungen richtet sich nach dem Alter, angefangen mit den Ältesten.
Ja. Selbst wenn Sie sich gegen die Impfung entscheiden werden die Kosten, die mit der Covid-19-Erkrankung verbunden sind, von der Krankenkasse getragen.
Ja, Sie erhalten eine Kostenerstattung, wenn Sie aufgrund von Nebenwirkungen einen Arzt aufsuchen, Medikamente kaufen müssen (z. B. antibiotische Salbe für eine Superinfektion an der Einstichstelle) oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen. Wie bei jeder anderen Krankheit auch, werden diese Kosten übernommen.
Wenn Sie eine bekannte Allergie haben, gibt es ein spezielles Verfahren. Ihr Hausarzt kann Sie an einen Allergologen in einem anerkannten Krankenhaus überweisen. Auchhierfür kann keine Rechnung der Krankenkasse oder an die geimpfte Person geschickt werden.
Die Zahl der Menschen, bei denen von einer Impfung in jedem Fall abgeraten wird, ist sehr gering.
Wenn Sie zu diesen wenigen Menschen gehören, müssen Sie eine offizielle Bescheinigung eines Referenzallergologen vorlegen, wonach Sie nicht geimpft werden dürfen. Ein Attest von Ihrem Haus- oder Facharzt reicht nicht aus.
Ein Referenzallergologe kann Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, wenn Sie allergisch auf PEG oder Polysorbat reagieren. Möglicherweise werden in Zukunft Covid-Impfstoffe auf den Markt kommen, die diese Stoffe nicht mehr enthalten, und Sie können sich dann impfen lassen. Auch wenn Sie bei der ersten Impfung eine schwerwiegende Nebenwirkung erlitten haben, kann Ihnen womöglich eine weitere Dosis nicht ohne Risiko verabreicht werden, auch nicht, wenn sie im Krankenhaus verabreicht würde. Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Bescheinigung eines Referenzallergologen. Mit diesem offiziellen Attest werden Ihre PCR-Tests von Ihrer Krankenkasse für eine unbegrenzte Anzahl von Tests erstattet. Auf diese Weise erhalten Sie das Covid-Safe-Ticket kostenlos.