Alle Informationen zur Impfstrategie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. (Stand 11. Februar)
Phase 1a: Beginn der Impfung Anfang Januar, in dieser Phase wurden die Bewohner und das Personal der Wohn- und Pflegezentren, das Krankenhauspersonal, die Gesundheitsdienstleister, Familien- und Seniorenhelfer sowie Betreuer geimpft.
Phase 1b: Diese Phase soll im März beginnen und umfasst folgende Personengruppen:
Phase 2: Impfung der allgemeinen Bevölkerung (ab 18 Jahre). Der Beginn dieser zweiten Phase ist von der Herstellung und der Anlieferung der Impfstoffe abhängig.
**laut Gesundheitsministerkonferenz, auf Empfehlung des Hohen Rates für Gesundheit
In der Phase 1a wurden die Impfungen primär von einem „mobilen Team“ sowie den Koordinationsärzten der jeweiligen Einrichtungen verabreicht, auch das Personal der Pflegeeinrichtungen wurde eingebunden.
Für die Phasen 1b und 2 werden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - wie auch in den anderen Landesteilen - Impfzentren eingerichtet: eins in Eupen (Gelände der ehemaligen Primarschule des KAE) und eins in St.Vith (ehemaliger Fußballplatz an der Malmedyer Straße). Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund ihres Wohnorts einem der beiden Impfzentren zugewiesen. Für nicht mobile Menschen sollen spezielle Lösungen, beispielsweise mobile Impfungen, angeboten werden. Die diesbezüglichen Möglichkeiten werden zurzeit noch überprüft.
Achtung! Es ist wichtig zu wissen, dass Sie vorerst nichts selbst unternehmen können, um einen Impftermin zu erhalten oder eine Impfdosis zu reservieren. Vielmehr werden Sie zu gegebener Zeit persönlich vom Ministerium der DG dazu eingeladen, einen Impftermin zu vereinbaren.
Die impfberechtigten Personen werden in einer landesweiten Datenbank erfasst. Darin fließen Informationen aus dem Bevölkerungsregister ein, die voraussichtlich von den Krankenkassen um Angaben zu den Risikopatienten (definiert vom Hohen Gesundheitsrat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ärzten) ergänzt werden. Es werden keine medizinischen Daten aus Ihrer Akte weitergegeben, die geltenden Datenschutzbestimmungen werden Anwendung finden. Weitere Informationen zur Rolle der Krankenkassen
Auf dieser Grundlage erhalten alle Personen, die in der Phase 1b geimpft werden können, in einer vorgegebenen Reihenfolge und abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ein Einladungsschreiben vom Ministerium der DG:
Wann die Impfungen für die allgemeine Bevölkerung (Phase 2) beginnen, ist noch nicht absehbar. Weitere Informationen hierzu werden zu gegebenem Zeitpunkt veröffentlicht. Sicher ist bislang, dass auch in dieser Phase alle Bürger eine Einladung erhalten werden.
Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Wer sich impfen lässt, trägt zur Schaffung einer sogenannten Herdenimmunität (Impfrate von 70%) und dadurch zur Vermeidung weiterer Corona- Wellen bei. Die Impfung kann daher als ein entscheidender Schritt zurück in die Normalität betrachtet werden.