Tabakprodukte dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Aber trotz eines Gesetzes aus dem Jahr 1997 zum Verbot jeglicher direkter oder indirekter Werbung für Tabakerzeugnisse, sind die Tabakindustrie und die Marketingfachleute sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Werbetätigkeit fortzusetzen, die Schwächen der jungen Menschen auszunutzen, um ihren Absatz zu fördern und neue Raucher anzuziehen, die dann viele Jahre lang von der Zigarette abhängig sind.
Werbung versteckt sich überall: im Internet, in Magazinen, Patenschaften für Sportveranstaltungen, Verteilung von Artikeln mit dem Markenzeichen auf kulturellen Veranstaltungen, … Damit alles cool und sexy aussieht, wird nicht gezögert, Berühmtheiten, bekannten Helden, einen Glimmstängel in die Hand zu drücken oder die Marke mit einem attraktiven und sportlichen Bild zu verknüpfen. Das ist natürlich total widersprüchlich, … aber es funktioniert dennoch sehr gut.
Inzwischen sind Hinweise auf gesundheitliche Risiken mit abschreckenden Fotos (schadhaften Zähnen, Teerlungen usw. auf den Zigarettenschachteln und allen Verpackungen von Tabakerzeugnissen) Pflicht. Aber diese Warnhinweise sind nicht in der gleichen Form auf anderen Tabakerzeugnissen zu finden. So wird auf den Verpackungen von Tabak zum Selbstfertigen oder auf Zigarrendosen lediglich auf Gesundheitsrisiken hingewiesen, während auf dem Tabak für Wasserpfeifen nur selten auch nur ein einziger Hinweis zu finden ist.
Ein weiteres Gesetz aus jüngerer Zeit sollte zur Bekämpfung des Passivrauchens dienen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Tabakrauch für 10 Prozent der Lungenkrebsfälle bei Nichtrauchern verantwortlich und löst Atembeschwerden und Allergien aus, besonders bei passiv rauchenden Kindern, und erhöht das Risiko von plötzlichem Kindstod. Demnach ist es jetzt gesetzlich verboten, in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz und in der Schule zu rauchen. Auf diese Weise wird der Raucher gezwungen, auf die Straße (oder eigens zum Rauchen eingerichtete Orte) auszuweichen, was in einigen Fällen zur Diskriminierung, zu einem antisozialen Klima führt, wodurch das Gesetz als Geselligkeitsbremse aufgefasst wird. In den Städten werden Klagen wegen nächtlicher Ruhestörung und Erregung anderer Ärgernisse laut (mit Zigarettenkippen gepflasterte Gehwege, Verschmutzung der Atemluft in den Stockwerken über den Raucherecken, …).