Zahnbelag ist ein weißlicher, fest klebender Bakterienfilm, der nach und nach unsere Zähne bedeckt. Er entwickelt sich durch die Vermehrung von Bakterien, die sich von den Lebensmitteln, die wir zu uns nehmen, ernähren.

Je mehr Bakterien, umso höher das Karies-, Gingivitis- oder Parodontitisrisiko.
Die Bakterienschicht auf den Zähnen entwickelt sich rasant, und das erklärt die traditionellen Empfehlungen in Bezug auf das regelmäßige Zähneputzen, womit der „Feind“ bezwungen werden soll. Auch zwischen den Zähnen sammelt sich Belag an. Dort gelangen nur Zahnseide und Bürsten zur Zahnzwischenraumreinigung hin, um Bakterien zu entfernen.
Innerhalb weniger Stunden verkalken die toten Bakterien und zurück bleibt eine harte Schicht, die man „Zahnstein“ nennt.
Zahnstein ist vor allem schädlich wegen seiner Unebenheiten, in denen sich Bakterien besser an strategisch günstigen Orten niederlassen können.
Die Zahnsteinentfernung erfolgt in drei Schritten: die Verwendung eines vibrierenden Ultraschallgerätes, einer manuellen „Kürette“ und schließlich die Politur der Zahnoberfläche. Ziel ist es, die Unebenheiten zu beseitigen und eine glatte Zahnoberfläche zu schaffen, von der die Bakterienschicht leichter entfernt werden kann.

Wie oft muss eine Zahnsteinentfernung vorgenommen werden?

Das ist von Person zu Person unterschiedlich.

Manche müssen jährlich (oder noch häufiger) eine Zahnsteinentfernung vornehmen lassen, andere seltener.

Faktoren, die die Schnelligkeit der Zahnsteinbildung beeinflussen, sind:

  • die Gründlichkeit beim Zähneputzen, insbesondere bei einer Fehlstellung der Zähne (es ist dann schwieriger alle Seiten der Zähne zu erreichen);
  • die Zahnoberfläche (Zahnbelag lagert sich schneller auf rauen Oberflächen ab);
  • die Speichelzusammensetzung.

Bei Ihrer jährlichen Kontrolluntersuchung kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen, wann eine Zahnsteinentfernung vonnöten ist.
Denken Sie daran: Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Zahnsteinentfernung, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Zahnarzt im vergangenen Kalenderjahr besucht haben. Waren Sie im Vorjahr nicht zur Untersuchung bei Ihrem Zahnarzt, verringert sich der Erstattungsbetrag der Krankenkasse.
Denken Sie frühzeitig daran!

Gesundheitsinfo: CKK-Gesundheitsförderung

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