Ein schönes Lächeln und weiße Zähne liegen im Trend! Wir sind jedoch nicht alle gleich in dieser Hinsicht: Einige haben natürlich weiße Zähne, andere haben von Natur aus gelbliche oder gräuliche Zähne, und das ist nicht unbedingt ein Zeichen mangelnder Hygiene.

Um im Trend zu liegen, greifen einige auf Techniken zur Zahnaufhellung (Bleaching) zurück.
Einige Mund- und Zahnpflegeprodukte (Zahnpasta und Mundspülungen) versprechen eine „bleichende“ Wirkung, sind aber wenig effizient und erzeugen nur einen optischen Effekt, der aber nicht anhält. Es gibt andere Techniken, mit denen sicherlich ein langfristigeres Ergebnis erzielt wird.

Auswirkungen auf unsere Gesundheit

Die Produkte, die zum Bleichen der Zähne benutzt werden, sind Oxydationsprodukte. Die Substanz, die man am häufigsten wiederfindet, ist Wasserstoffperoxid. Einige Zahncremes und Mundspülungen mit Bleicheffekt enthalten nur schwache Dosen (bis zu 0,1%). Nur Produkte mit dieser Peroxid-Konzentration sind frei verkäuflich, da sie als unbedenklich für die Gesundheit eingestuft werden.
Lässt man eine Zahnaufhellung bei einem Zahnarzt durchführen, ist die Wasserstoffperoxid-Konzentration um einiges höher. Es wird angenommen, dass die unerwünschten und gesundheitsgefährdenden Nebenwirkungen mit der Konzentration des Produktes steigen. Deswegen dürfen nur Zahnärzte diese Produkte benutzen, um unangemessene Verwendungen zu vermeiden.
Eine Zahnaufhellung darf nur auf Grundlage einer Diagnose und einer vorherigen Beobachtung der Zahngesundheit durch den Zahnarzt durchgeführt werden. Die Gesundheitsrisiken können gesenkt werden, wenn die Behandlung korrekt unter Aufsicht eines Arztes erfolgt.
Ja nach der Wasserstoffperoxid-Konzentration (von 0,1% bis 6%) wird das Produkt vom Zahnarzt verschrieben und ein erstes Mal auch von diesem aufgetragen. Dann erst darf das Produkt auch zu Hause verwendet werden. Es kann auch sein, dass die Anwendung ausschließlich durch den Zahnarzt in der Praxis erfolgt. Die Behandlungsdauer und -kosten hängen von der Färbung der Zähne sowie von dem benutzten Produkt und der angewendeten Technik ab. Was den anhaltenden Effekt der Aufhellung angeht, so ist zu beachten, dass manche Getränke (Rotwein, Kaffee und Tee beispielsweise) oder einige Nahrungsmittel (rote Beeren beispielsweise) perfekte Farbstoffe sind! Außerdem muss das Ergebnis „unterhalten“ werden, indem regelmäßig eine Anwendung mit diesen Produkten stattfindet.
Die häufigsten Nebenwirkungen einer Behandlung mit Zahnbleichmitteln mit Wasserstoffperoxid sind eine Empfindlichkeit der Zähne und eine Irritation des Mundes. Diese Nebenwirkungen sind allerdings nur vorübergehend.
Diese Behandlungen dürfen nicht an Minderjährigen durchgeführt werden, und die Benutzung von Produkten mit mehr als 6% Wasserstoffperoxid ist ebenfalls verboten.

Zuerst: eine Zahnsteinentfernung!

Denken Sie daran: Viele Verfärbungen der Zahnoberfläche können mit einer Zahnsteinentfernung und anschließender Politur entfernt werden! Eine Zahnaufhellung sollte also erst nach einer Zahnsteinentfernung und Politur in Erwägung gezogen werden.

Smile Bars, was ist das?

Smile Bars kommen ursprünglich aus den USA und haben sich nach und nach auch bei uns etabliert. Dieser Trend ist zwar rückläufig, aber es gibt noch immer Smile Bars. Diese Bleaching-Studios ermöglichen es, innerhalb einer Rekordzeit von 20 Minuten und für einen Preis von rund 80 € sichtbar weißere Zähne zu erhalten.
Warum also zu einem Zahnarzt gehen, wenn man das gleiche Resultat noch schneller und günstiger erzielen kann? Wie bereits erwähnt, sind die benutzten Produkte nicht ganz ungefährlich. Die Personen, die in solchen Bars arbeiten, haben keine Ausbildung in Zahnheilkunde. Der Kunde muss das Produkt selbst auftragen, ohne vorher eine Diagnose erhalten zu haben.
Die Smile Bars behaupten, dass sie kein Wasserstoffperoxid benutzen. Es gibt keine Garantie in Bezug auf die tatsächlichen Inhaltsstoffe ihrer Produkte und die Gesundheitsrisiken bei einer regelmäßigen Anwendung.
Der Bleicheffekt, den man in solch einer Smile Bar erhält, dauert rund 6 Monate an. Ist dieser Zeitraum vorbei, kann der Kunde regelmäßig die Behandlung erneuern ohne irgendeine Kontrolle.
Die Zahnaufhellung ist eine medizinische Behandlung und muss es auch bleiben. Wir raten Ihnen somit an, solch eine Behandlung ohne Risiko bei Ihrem Zahnarzt vornehmen zu lassen.

Gesundheitsinfo: CKK-Gesundheitsförderung

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