Eine Behinderung, ob körperlich oder mental, bringt spezifische Bedürfnisse mit sich in Bezug auf die tägliche Mund- und Zahnpflege und den Zugang zu zahnärztlicher Versorgung. Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, haben dieselben Probleme der Mund- und Zahngesundheit wie die breite Bevölkerung, aber sie treten oft schon in der Kindheit auf und verschlimmern sich mit zunehmendem Alter.
Welches sind die häufigsten Mund- und Zahnerkrankungen?
- Karies und parodontale Erkrankungen: meist durch mangelnde Mund- und Zahnhygiene, medikamentöse Behandlung usw.
- Zahnverletzungen: Stürze aufgrund von motorischen Störungen, epileptischen Anfällen usw.
- Vorzeitige Abnutzung der Zähne: Bruxismus (Zähneknirschen).
- Kieferorthopädische Fehlstellungen: Kieferfehlstellungen durch Atem-, Saug-, Schluck-, Kau-, Sprechstörungen oder neuro-motorische Störungen.
Wie kann die Zahngesundheit hilfebedürftiger Menschen verbessert werden?
Im Großen und Ganzen gelten für alle dieselben Zahnpflegetipps. Die grundlegenden Regeln der Mund- und Zahnhygiene müssen also beachtet werden.
Je nach Alter, Schwere und Art der Behinderung sind jedoch Anpassungen vonnöten:
- Im Falle von schweren motorischen Störungen ist vielleicht länger eine Überprüfung der geputzten Zähne oder Unterstützung beim Zähneputzen durch eine Pfleger oder Verwandten vonnöten als bei einem Kind ohne motorische Störungen. Manchmal muss diese Hilfe ein Leben lang erfolgen. Der Zahnarzt berät Sie in Bezug auf die beste Zahnputz-Technik und die Benutzung einer angepassten Zahnbürste. Vielleicht wird er zu einer elektrischen Zahnbürste raten. Ein Plaque-Revelator kann Ihnen ebenfalls helfen, die Stellen zu erkennen, an denen noch geputzt werden muss.
- Einige Personen mit Behinderung sind manchmal wenig ausdauernd oder präzise in der Mund- und Zahnpflege. Deswegen ist es wichtig, eine Art Ritual für das Zähneputzen am Morgen und am Abend zu schaffen (je nach Möglichkeit), sodass das Zähneputzen nach und nach zu einem Automatismus wird.
- Die Benutzung von Zahnpasta mit einem höheren Fluoridgehalt oder fluoridhaltigen Mundspülungen kann ratsam sein, aber nur auf Verschreibung des Zahnarztes.
- Kommunikation ist wichtig, sowohl auf verbaler als auf non-verbaler Ebene. Weigert die Person sich beispielsweise, die Zähne zu putzen, oder sträubt sie sich, so kann das ein Zeichen für Schmerzen sein, die im Allgemeinen vom Zahnarzt behandelt werden müssen (Verletzungen, Karies...).
Der Zahnarzt, Ihr Berater
Der Zahnarzt ist also da, um mit Ihnen die besten Anpassungsmöglichkeiten und einen passenden Behandlungsplan zu finden. Zögern Sie nicht, ihn um Rat zu fragen.
Da das Zähneputzen im Falle einer Behinderung schwieriger ist, ist es ungemein wichtig, mit einer Person mit Behinderung regelmäßiger zum Zahnarzt zu gehen (bis zu 4-mal jährlich), damit die notwendigen Behandlungen schnell erfolgen und Komplikationen vermieden werden können.
So kann vom Zahnarzt bei einer Person, die ihre Mundpflege nicht selbstständig durchführen kann, viermal jährlich eine „prophylaktische Reinigung“ vorgenommen werden.
Bei ängstlichen oder sehr nervösen Menschen kann auch eine leichte Sedierung angewendet werden.
Der Familienzahnarzt kann sich auch an Fachleute wenden, die über einen großen Erfahrungsschatz mit Menschen mit diesen besonderen Bedürfnissen verfügen.
Gesundheitsinfo: CKK-Gesundheitsförderung