Die autonomen Gegenseitigkeitsgesellschaften (Krankenversicherungsvereine) können nicht alle Probleme lösen. Aus diesem Grund haben sie sich zu Regionalverbänden zusammengeschlossen, um so besser auf die sich wandelnden Herausforderungen, die Rückversicherungspflicht und den Bedarf an medizinischen und pharmazeutischen Leistungen eingehen zu können.
Die demokratische Liga Belgiens, das Koordinationsorgan der christlichen Sozialverbände, beabsichtigt bereits ab 1892 die Gründung eines landesweiten Verbandes. So entsteht durch Königlichen Erlass von 1906 der Landesbund der Christlichen Krankenkassen.
Der Landesbund richtet ein ständiges Sekretariat ein, um die Regionalverbände bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Darüber hinaus wird eine Abteilung nur für Umschreibungen sowie ein besonderer medizinischer Dienst eingerichtet. Der Landesbund trifft Maßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten (Tuberkulose) und schlichtet zwischen den Regionalverbänden. Schließlich versucht er auch eine einheitliche Verwaltung der einzelnen Regionalverbände herbeizuführen. Die örtlichen Gegenseitigkeitsgesellschaften (Krankenversicherungsvereine) und die Regionalverbände behalten jedoch ihre Eigenständigkeit.