HomeIhre CKKWer sind wir?Geschichte der Christlichen Krankenkassen

Geschichte der Christlichen Krankenkasse - einige Daten

Die Gilden und Zünfte des Mittelalters wandeln sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Gegenseitigkeitsgesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Diese zahlen ihren Mitgliedern ein Ersatzeinkommen im Krankheitsfall und sie leisten den Witwen, Invaliden und Waisen finanziellen Beistand.

Einige Eckdaten

Durch Gesetze von 1851 und 1894 erhalten diese Versicherungsvereine den Status einer Rechtsperson. Es wird auch gesetzlich geregelt, welche Vereine diesen Status erhalten. Ihre Zahl steigt rapide an und die Krankenkassen beginnen sich nach ideologischen Gesichtspunkten zu profilieren. 1898 gewährt die Regierung zum ersten Mal den anerkannten Krankenversicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit einen Zuschuss.

  • 28. Mai 1906: Veröffentlichung des Königlichen Erlasses zur Gründung des Landesbundes der Christlichen Krankenkassen (LBCK). Dieser landesweite Verband umfasst 57 Regionalkrankenkassen und 90 896 Mitglieder in Krankenkassen sowie 277 105 in Pensionskassen. Edouard de Pierpont wird der erste Präsident des Landesbundes.
  • 1906: Erster Kongress des LBCK unter dem Motto „finanzielle Eigenverantwortung und freie Krankenkassenwahl“.
  • 1918: Ankauf eines Krankenhauses in Mont-sur-Meuse, das in ein Sanatorium umgewandelt wird.
  • 1921: Schaffung eines nationalen Dienstes zur Bekämpfung der Tuberkulose.
  • 1925: Einstellung der ersten Krankenpflegerinnen, die Hausbesuche durchführen.
  • 1930: Die Regionalkrankenkassen und die örtlichen Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit werden den Richtlinien des Landesbundes unterworfen.
  • 1945: Die Krankenversicherung wird wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherheit und wirf für Arbeitnehmer Pflicht.
  • 1947: Gründung des Luftkurdienstes der Christlichen Krankenkasse
  • 1956: Gründung des Christlichen Seniorenverbandes UCP
  • 1961: Gründung der Christlichen Vereinigung der Invaliden und Behinderten.
  • 1961: Gründung von Intersoc, dem Feriendienst der Christlichen Krankenkasse.
  • 1963: Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (Leburton-Gesetz). Durch dieses neue Gesetzt wird ein Konzertierungsverfahren zwischen den Krankenkassen und der Ärzteschaft eingeführt (Leistungskatalog, Gebührenordnung, Abrechnungsverfahren, Verbesserung der Erstattungsleistungen usw.)
  • 1964: Kooperationsvertrag mit dem Gelben und Weißen Kreuz.
  • 1964: Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs der Pflichtkrankenversicherung auf die Selbstständigen (für die großen Risiken).
  • 1965: Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs der Pflichtkrankenversicherung auf die Beamten.
  • 1967: Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs der Pflichtkrankenversicherung auf die körperlich Behinderten.
  • 1968: Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs der Pflichtkrankenversicherung auf die geistig Behinderten
  • 1969: Ausdehnung des persönlichen Geltungsbereichs der Pflichtkrankenversicherung auf die Hausangestellten, Studenten, Ordensleute und alle „noch nicht geschützten Personen“
  • 1969: Fusion des Sozialdienstes mit dem Krankenpflegedienst (Hausbesuche) zu einem einheitlichen Sozialdienst.
  • 1971: Der Luftkurdienst wird zu Jugend und Gesundheit (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht).
  • 1976: Kongress des LBCK zum Thema „Arbeit der örtlichen Vorstände und Gesundheitserziehung“: Schaffung einer Abteilung Gesundheitserziehung.
  • 1978: Gründung des Krankenhilfsdienstes.
  • 1986: Kongress des LBCK - Schaffung eines Rechtsberatungsdienstes und Einführung der Auslandsbetreuung (Eurocross)
  • 1990: Neues Krankenkassengesetz. Das neue Gesetz hebt die örtlichen Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit auf, bestätigt den Fortbestand und die Aufgaben der Nationalverbände und führt die Krankenkassenwahlen ein, die alle sechs Jahre stattfinden.
  • 1991: Gerichtsverfahren gegen die Krankenkassen: Die Christlichen und die Sozialistische Krankenkassen werden beschuldigt, Gelder der gesetzlichen Krankenversicherung veruntreut zu haben. Die Christliche Krankenkasse wird freigesprochen.
  • 1992: Erste Pflichtwahlen zur Bildung der Krankenkassengremien.
  • 1995: Einführung der finanziellen Eigenverantwortung der Krankenkassen.
  • 1997: Landesweiter Protest der Christlichen Krankenkasse mit 30 000 Teilnehmern, die sich für Maßnahmen zum Schutz der chronisch Kranken einsetzen.
  • 1999: Gründung des Krankenversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit SOLIMUT
  • Januar 2000: Einführung der solidarischen Krankenhausversicherung und der wahlfreien Krankenhausversicherungen der Christlichen Krankenkassen.
  • Februar 2000: Gerichtsverfahren der privaten Versicherungsgesellschaften gegen die Krankenhausversicherungen der Christlichen Krankenkasse.
  • Mai 2003: Die Christliche Krankenkasse gewinnt das Berufungsverfahren gegen die privaten Versicherungsgesellschaften.