Die Gilden und Zünfte des Mittelalters wandeln sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Gegenseitigkeitsgesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Diese zahlen ihren Mitgliedern ein Ersatzeinkommen im Krankheitsfall und sie leisten den Witwen, Invaliden und Waisen finanziellen Beistand.
Durch Gesetze von 1851 und 1894 erhalten diese Versicherungsvereine den Status einer Rechtsperson. Es wird auch gesetzlich geregelt, welche Vereine diesen Status erhalten. Ihre Zahl steigt rapide an und die Krankenkassen beginnen sich nach ideologischen Gesichtspunkten zu profilieren. 1898 gewährt die Regierung zum ersten Mal den anerkannten Krankenversicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit einen Zuschuss.