Jeder Patient hat Recht auf eine sorgfältig geführte und auf dem neuesten Stand gehaltene „Patientenakte“, die an einem sicheren Ort aufbewahrt wird.
Letztes Jahr bin ich am Rücken operiert worden. Es geht mir inzwischen viel besser, aber mich würde interessieren, was in meiner Patientenakte steht.
Darf ich meine Akte einsehen?
Ein Leistungserbringer* ist verpflichtet, für jeden Patienten* eine vollständige Akte anzulegen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren. Als Patient haben Sie das Recht auf direkte Einsichtnahme. Der Leistungserbringer muss Ihnen die Akte innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage zur Verfügung stellen.
Sie dürfen die Akte nicht nur lesen, sondern auch als Kopie erhalten. Allerdings müssen Sie hierfür einen gesetzlich festgelegten Unkostenbeitrag entrichten, der nicht über 25 Euro liegen darf.
Darf der Arzt eine Ausnahme zu dieser Regel geltend machen?
In einigen Fällen dürfen Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht nur mit der Hilfe eines anderen Leistungserbringers geltend machen, den Sie selbst bestimmen. Ihr Arzt darf Ihnen beispielsweise bestimmte Informationen vorenthalten, wenn er befürchtet, dass diese sich negativ auf Ihren Gesundheitszustand auswirken könnten. Daten von Drittpersonen sind auch nur auf dem Weg einer indirekten Einsichtnahme oder Kopie zugänglich.
Der von Ihnen bestimmte Arzt darf dann ausnahmsweise die persönlichen Notizen seines Kollegen lesen und sich auf diese Weise Zugang zu Informationen verschaffen, die dem Patienten nicht erteilt wurden.
Was ist unter „persönlichen Notizen“ zu verstehen?
Es handelt sich um Anmerkungen, die getrennt aufbewahrt werden und nicht für die Augen einer anderen Person bestimmt sind. Sie dienen nur dem behandelnden Arzt als persönliche Arbeitsgrundlage. Wenn der Leistungserbringer diese Informationen jedoch spontan an einen Kollegen weiterleitet, sind sie nicht mehr persönlich und gehören zu den Auskünften, die eingesehen und kopiert werden dürfen.
Unser Vater ist plötzlich im Krankenhaus verstorben. Nach dem Eingriff sollte er noch am selben Tag entlassen werden, aber es kam alles ganz anders. Ich verstehe nicht, was da vorgefallen ist. Die Krankenhausleitung und der behandelnde Arzt sind zu einem offenen Gespräch nicht bereit.
Darf ich die Akte meines verstorbenen Vaters sehen?
Aus Datenschutzgründen haben nur der Ehepartner, der gesetzliche Lebenspartner, der Partner, die Kinder, die Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister ein Recht auf direkte oder indirekte Akteneinsicht. Wenn Ihre Anfrage ausreichend präzise und begründet ist, erhalten Sie die Patientenakte* über einen Leistungserbringer, den sie selbst bestimmt haben.
Besteht eine Ausnahme zu dieser Regel?
Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich jegliche Akteneinsicht, auch für seine Angehörigen, untersagt hat.