HomeIhre CKKRechte des Patienten

Ihr Recht auf eine Patientenakte

Verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringern

Die Patientenakte dient zunächst einem verbesserten Informationsfluss unter den Fachleuten im Gesundheitswesen, damit medizinische Behandlungen noch besser abgestimmt werden können.

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt sind Krankenpfleger, Kinesiotherapeuten, Apotheker, usw…besser imstande, Sie zuhause rasch weiterzubehandeln.
  • Wenn Sie für eine chronische Erkrankung ins Krankenhaus müssen, sind die behandelnden Ärzte bereits über Ihren Krankheitsverlauf informiert.
  • Wenn Sie gleichzeitig von mehreren Erkrankungen betroffen sind, können Fachärzte sogleich die wichtigen Querverbindungen erkennen.

Weitere Vorteile

  • Dank der Patientenakte gibt es ein Kommunikationsmittel zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, Ihnen und Ihren Familienangehörigen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten über den weiteren Behandlungsverlauf, über die Qualität der erbrachten Leistungen oder über die Fähigkeit des Patienten, zu gegebener Zeit seinen Willen zu äußern, kann die Patientenakte wichtige Argumente hervorbringen.
  • Die Patientenakte ist eine gute Informationsquelle, wenn Sie die Diagnose eines anderen Arztes einholen möchten.
  • Für den Erhalt einer Entschädigungsbescheinigung im Rahmen Ihrer Sozialsicherheit (über die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder im Rahmen einer Berufskrankheit) ist die Patientenakte unerlässlich.
  • Sie sind berechtigt, die Identität Ihres Vertreters oder eventuelle Wünsche in Ihrer Patientenakte eintragen zu lassen. Ihr Leistungserbringer trägt zudem zusätzliche wichtige Informationen in die Patientenakte ein (Identität Ihrer Vertrauensperson, Ihr Wunsch, nicht über den aktuellen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu werden, Ihre Einwilligung zum Beginn einer Behandlung, die Gründe Ihre Patientenakte nicht von anderen einsehen zu lassen...

Siehe auch hier