Das Gesetz über die Rechte des Patienten garantiert eine umfassende Aufklärung über den Gesundheitszustand, sowie den angedachten oder verordneten Pflegemaßnahmen. Außerdem wird dem Patienten eine wirksamere Bearbeitung der damit in Zusammenhang stehenden gerichtlichen Klagen in Aussicht gestellt.
Wer allerdings glaubt, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes nun jedes Problem sofort und einfach zu lösen ist, wird enttäuscht sein. In erster Linie geht es um die Beziehung zwischen Patient und Leistungserbringer. Das Gesetz ist demzufolge eher der Rahmen für den erforderlichen Dialog zur Qualitätsverbesserung der Gesundheitsleistungen.
Die Patientenrechte dienen vor allem dem Patienten selbst, aber auch den professionellen Praktikern /Leistungserbringern. Dank dieses Gesetzes haben alle die Möglichkeit, Kenntnis von ihren Rechten und Pflichten hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge zu nehmen.
Auf diesen Seiten werden Fallbeispiele genannt, in denen sich der Leser wiederfinden kann. Sie werden also die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Praxis unmittelbar nachvollziehen können.
Zunächst ist es interessant, sich mit zwei Begriffen vertraut zu machen: „Vertrauensperson und Vertreter des Patienten“. Diese Begriffe tauchen häufig auf. Andere wichtige und viel verwendete Begriffe werden in den Begriffserläuterungen erklärt.
Wir hoffen, dass diese Seiten dazu beitragen, dass Sie Ihre Rechte als Patient besser verstehen und den Dialog mit Ihrem Leistungserbringer verbessern können.