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Informieren Sie sich vorab

Ob ein Leistungserbringer sich an den Vertrag hält oder nicht, ändert nichts an der Qualität seiner Leistungen. Weshalb sollte dann ein Patient das Risiko eingehen, für gleichwertige Leistungen übertarifliche Tarife zahlen zu müssen? Fragen Sie Ihren Leistungserbringer ruhig, ob er sich an den Vertrag hält oder nicht. Wenn nicht, erkundigen Sie sich gleich, ob er übertariflich abrechnet und wie hoch seine Forderungen im Vergleich zum Kassentarif sind.

Bevor Sie sich überhaupt für einen bestimmten Leistungserbringer entscheiden, können Sie auf unserem Suchprogramm für Leistungserbringer nachschauen, welcher Leistungserbringer in Ihrer Nähe vollständig, teilweise oder überhaupt nicht vertraglich gebunden ist.

Senken Sie Ihre Gesundheitskosten!

Einige Ratschläge zur Senkung Ihrer Gesundheitskosten beim Arzt, in der Apotheke oder im Krankenhaus:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Leistungserbringer sich an den Vertrag mit den Kassen hält;
  • Lassen Sie sich eine allgemeine medizinische Akte bei Ihrem Hausarzt anlegen; auf diese Weise zahlen Sie 30% weniger gesetzliche Eigenanteile für die Beratungen bei Ihrem Arzt;
  • Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen müssen, lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt überweisen; auf diese Weise zahlen Sie weniger beim Facharzt, als wenn Sie den Termin auf eigene Initiative vereinbaren;
  • Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Arzneimittel verschreiben muss, lassen Sie sich nach Möglichkeit einfach nur den Wirkstoff nach der DCI (Denominatio Internationalis Communis - allgemeine internationale Bezeichnung) verordnen. In diesem Fall sucht der Apotheker Ihnen dann das kostengünstigste Arzneimittel aus. Sie können auch die Generika (Nachfolgepräparate) mit den Originalpräparaten auf unserer Website vergleichen;
  • vor jeder Krankenhausbehandlung erkundigen Sie sich nach den Kosten. Eine Behandlung im Einzelzimmer ist beispielsweise viel teurer als eine Behandlung im Zweibett- oder Mehrbettzimmer. Ferner haben Sie auf der Krankenhausaufnahmerklärung (PDF) die Möglichkeit, sich ausschließlich für Vertragsärzte zu entscheiden;
  • Legen Sie dem Kundenberater der CKK die Krankenhausrechnung zur Prüfung vor. Auf diese Weise vermeiden Sie Fehler zu Ihrem Nachteil.

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