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Erstattung Stomaversorgung

Am 1. April 2021 wird sich das Erstattungsverfahren für Stomahilfsmittel ändern. Das bisherige System, das darauf ausgerichtet war, eine maximale Anzahl von Einzelexemplaren je Produkt bereitzustellen, wird aufgegeben. Im neuen System erhalten Sie einen "virtuelles Portfolio", eine Art Budget, mit dem Sie Hilfsmittel bestellen können. Dadurch haben Sie als Patient mehr Wahlfreiheit und können die Produkte besser auf Ihre spezielle Situation abstimmen.
 
Darüber hinaus wenden wir das "Drittzahler-System" an, was für Sie bedeutet, dass Sie für die Produkte, die Ihnen zustehen, nichts zu zahlen brauchen, sofern diese auf unserer Liste stehen.

Übergangszeitraum vom 1. Januar 2021 bis einschließlich 31. März 2021

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Ärzte nicht zu überfordern, planen wir eine Übergangszeit. Während dieses Zeitraums können Sie von Ihrem Arzt eine neue Verschreibung erhalten. Diese Verschreibung öffnet Ihr virtuelles Portfolio.

Je früher Sie die ärztliche Verordnung haben, desto eher können Sie ab 1. April auf das neue System zugreifen.


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Worum handelt es sich bei dem virtuellen Portfolio?

Das Portfolio ist ein Budget, das es Ihnen ermöglicht, spezifische Hilfsmittel zu erhalten. Ihr Bandagist bestellt dieses Material für Sie und händigt es Ihnen persönlich aus.

Ihr Arzt bestimmt Ihr Budgetprofil unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Situation und Bedürfnisse. Das Budget kann daher von einem Patienten zum anderen unterschiedlich sein. Das Portfolio wird demnach so nah wie möglich an Ihrer Realität sein. Darüber hinaus kann Ihr Portfolio unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden.

Ihr Portfolio ist drei Monate lang gültig und wird zu Beginn jedes Quartals wieder aufgefüllt. Natürlich müssen Sie nicht den gesamten Betrag aufbrauchen. Den Restbetrag dürfen Sie aber nicht in die nächste Periode übertragen.


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Wie hoch ist das Budget, das Sie beanspruchen können?

Der Inhalt Ihres Portfolios hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Das Budget kann mit einer speziellen ärztlichen Verordnung angepasst werden, wenn:

  • Sie ein konkaves oder konvexes System benötigen; 
  • ein außergewöhnlicher Zustand eintritt (z. B. eine ungewöhnliche Zunahme der Ausscheidung);
  • Sie Spülungen vornehmen müssen. In den ersten 6 Monaten ist eine manuelle Darm-Irrigation vorgesehen, danach kann eine Irrigationspumpe beantragt werden.


Wir gehen in zwei Phasen vor

  • eine Lernphase: die ersten drei Monate ab der ersten häuslichen Abgabe (ambulant) nach jeder Stoma- und/oder Fisteloperation. In diesem Zeitraum ist das Budget etwas höher. So haben Sie Zeit, sich an Ihre Stomaversorgung und die Verwendung der Ausstattung zu gewöhnen;
  • eine Anschlussphase: die stabile Periode ab dem 4. Monat
 

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Wann erhalten Sie ein virtuelles Portfolio?

Die Krankenkasse eröffnet ein virtuelles Portfolio für Sie, sobald die folgenden vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben ein Stoma und/oder eine Fistel des Verdauungs- und/oder Harnsystems: Stoma des Dickdarms (Kolostomie), des Dünndarms (Ileostomie), der Harnwege (Uro- oder Zystotomie) oder an anderer Stelle (z. B. ein Magenstoma);
  • Sie haben von Ihrem Arzt eine spezielle ärztliche Verordnung für Stomaversorgung erhalten;
  • Sie beziehen die Ausstattung über einen zugelassenen Bandagisten (oder Bandagisten-Apotheker)
    • Zu finden über die Anwendung "Een zorgverlener zoeken" auf der RIZIV-Website oder "Rechercher un dispensateur de soins" auf der INAMI-Website oder über Ihre Krankenkasse;
  • Die über Ihren Bandagisten bestellten Hilfsmittel befinden sich auf der Liste der erstattungsfähigen Produkte.
    • Ihr Bandagist schickt innerhalb von 40 Tagen nach der Erstabgabe einen Verordnungsbeleg und einen Nachweis über die Erstabgabe an die Krankenkasse.



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Welche Schritte durchläuft ein (neuer) Patient?

Sie durchlaufen die folgenden Schritte für jede Verschreibung: 

  1. Sie lassen sich von Ihrem Arzt (Facharzt) eine spezielle Verordnung für Stomaversorgung ausstellen;
  2. Sie wenden sich an einen zugelassenen Bandagisten (über die Anwendung "Een zorgverlener zoeken" auf der RIZIV-Website oder "Rechercher un dispensateur de soins" auf der INAMI-Website oder über Ihre Krankenkasse zu finden). Dieser klärt Sie genauestens über die Stomaversorgung und Ihr Budget auf und händigt Ihnen das Patientenheft aus. Dies ist ein Mittel zur Kommunikation zwischen allen Gesundheitsdienstleistern, sodass die Versorgung immer an den aktuellsten Stand angepasst ist;
  3. Sie bestellen das Material bei Ihrem Bandagisten, der es Ihnen persönlich aushändigt. Zu diesem Zweck stellt er eine Abgabebescheinigung in zweifacher Ausfertigung aus: eine für die Krankenkasse und die andere für das Patientenheft:
    1. Ihr Bandagist schickt innerhalb von 40 Tagen nach der Erstabgabe einen Verordnungsbeleg und einen Nachweis über die Erstabgabe an die Krankenkasse;
    2. Um die Bezahlung müssen Sie sich nicht kümmern. Der zugelassene Bandagist erhält die Zahlung über das Drittzahler-System;
    3. Sie erhalten Ausstattung für maximal drei Monate. Sie brauchen nicht alle 3 Monate eine Verschreibung. 

Wenn Sie sich im Krankenhaus aufhalten und keine eigene Ausstattung für die Stomaversorgung (mitgebracht) haben, darf das Krankenhaus mit der Krankenkasse einen pauschalen Tagespflegesatz abrechnen.


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Patientenheft

Im neuen System erhalten Sie ein Patientenheft. Dies ist ein Mittel zur Kommunikation zwischen Ihren Gesundheitsdienstleistern.

Das Patientenheft wird hauptsächlich von Ihrem Bandagisten bei jedem Kontakt ausgefüllt und enthält Ihre Verordnungen, Abgabebescheinigungen für Stomaausstattung und Notizen zu Ihren Kontakten. Natürlich können auch andere Leistungserbringer Einträge in das Heft vornehmen, um den Informationsaustausch zwischen allen Leistungserbringern zu verbessern.

Das Patientenheft stellt somit sicher, dass Ihr Zustand immer korrekt überwacht und eine angemessene Versorgung gewährleistet wird.

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