Die Kranken- und Invalidenversicherung ist ein Zweig der sozialen Sicherheit. Sie eröffnet den Anspruch auf Gesundheits- und Geldleistungen.
Die Absicherung im Rahmen der sozialen Sicherheit hängt von Ihrer Versicherungseigenschaft ab.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kranken- und Invalidenversicherung, Kindergeld, Arbeitslosenunterstützung, Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Jahresurlaubsgeld, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung.
Jeden Monat müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Arbeitsentgelts an die Sozialversicherung überweisen.
Auch der Staat trägt einen Teil der Kosten in Form von Subventionen.
Das Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) verteilt diese Beträge über die verschiedenen öffentlichen - und paritätisch verwalteten - Einrichtungen, die für die Verteilung der Mittel über die verschiedenen Zahlstellen zuständig sind.
Diese Zahlstellen sind im Wesentlichen privater Art: Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (Krankenkassen), Gewerkschaften, Kindergeldkassen, Urlaubskassen. Für jeden Sektor hat der Staat zusätzlich eine staatliche Hilfskasse eingerichtet.
Die Zahlstellen sorgen dafür, dass die Versicherten, u. a. die Kranken und Invaliden, das ihnen zustehende Geld erhalten.
Die Selbstständigen haben ihr eigenes System. Ihre Sozialversicherungsbeiträge richten sich ebenfalls nach dem Einkommen. Für die Überwachung und die Beitragsverwaltung ist das Nationalinstitut der Sozialversicherung für Selbstständige (INASTI/RSVZ) zuständig.
Die Pflichtkrankenversicherung der Selbstständigen umfasst die so genannten großen Risiken (große chirurgische Leistungen, Entbindung, Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach drei Monaten, …), die Altersversorgung und das Kindergeld.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben ebenfalls ihr eigenes System der sozialen Absicherung. Es entspricht aber dem der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft.
Die Kranken- und Invalidenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die zwei Bereiche umfasst: die Gesundheitsleistungen und die Geldleistungen (Krankengeld und Invalidengeld).
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Sozialversicherte sich einer Krankenkasse seiner Wahl anschließen (entweder einem Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, z. B. der Christlichen Krankenkasse, oder der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung - HKIV - oder aber der Krankenkasse der Belgischen Bahn).
Diese Versicherungsträger sind für die Auszahlung der Leistungen der Kranken- und Invalidenversicherung an ihre jeweiligen Mitglieder zuständig und unterliegen der Aufsicht des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV).
Neben den Leistungen der Pflichtkrankenversicherung bieten die meisten Krankenkassen auch noch eine Zusatzversicherung.
Die Beiträge zur Zusatzversicherung werden direkt von der Krankenkasse eingefordert. Im Rahmen der Zusatzversicherung bieten die Krankenkassen ihren Mitgliedern zahlreiche Leistungen und Vorteile (Prämien, zusätzliche Kostenerstattung, ein Vereinsleben, Rechtsberatung usw.). Diese Zusatzversicherungen werden von den einzelnen Regionalkrankenkassen und deren Nationalverbänden eigenständig verwaltet.