Wenn Sie eine ärztliche Beratung wünschen, jedoch nicht selbst zum Arzt gehen möchten, können Sie eine Fernberatung per Telefon oder Videogespräch beantragen. Dies kann nützlich sein, wenn Sie sich nicht in der Nähe Ihres Wohnortes aufhalten oder wenn Sie glauben, dass Sie ansteckend sind.
Eine Fernberatung darf nur auf Ihren Wunsch und mit Zustimmung des Arztes erfolgen. Der Arzt muss während der Fernberatung auch Zugang zu Ihrer Akte haben. Für Videogespräche ist eine der folgenden Anwendungen (Task Force ‘Data & Technology against Corona’ | eSanté (fgov.be)) oder gleich welche andere Anwendung zu verwenden, die diesen Kriterien entspricht (Task Force ‘Data & Technology against Corona’ | eSanté (fgov.be)).
Die Anzahl der erstatteten Telefon- und Videoberatungen ist nicht begrenzt. Einige Grundbedingungen müssen allerdings erfüllt sein:
Diese Beratung muss der angerufene Arzt unmittelbar mit der Krankenkasse abrechnen (Drittzahlerregelung).
Für die Einforderung des gesetzlichen Eigenanteils (Betrag, den Sie nach Abzug des von der Krankenkasse zu tragenden Anteils selbst zahlen müssen) hat Ihr Arzt mehrere Möglichkeiten:
Tarife für die verschiedenen Fernberatungen, die seit dem 1. August 2022 gelten. (Erstattung ärztlicher Fernberatungen - LIKIV (fgov.be)