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Wann verfällt der Erstattungsanpruch?

Behandlungsberscheinigungen von Ärzten und anderen Leistungsträgern geben während zwei Jahren Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bis spätestens nach zwei Jahren (zum Monatsende des angegebenen Leistungsdatums) müssen die Behandlungsbescheinigungen der Krankenkasse zur Kostenerstattung vorgelegt werden. Nach dieser Gültigkeitsdauer gelten diese Unterlagen als verjährt und der Erstattungsanspruch verfällt.

Ausnahmeregelungen gelten in den folgenden Situationen:

  • im Fall Höherer Gewalt (Langzeit-Krankenhausaufenthalt im Koma) und mit Zustimmung des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung(LIKIV);
  • im Fall der Aussetzung oder Aufhebung der Verjährungsfrist nach einem Antrag per Einschreiben (beispielsweise infolge einer Beschlagnahmung der Behandlungsbescheinigungen durch richterlichen Beschluss).

Siehe auch hier