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Die elektronische Behandlungsbescheinigung (eAttest)

Dank der der Digitalisierung brauchen Sie Ihr Leistungsbescheinigung nicht mehr bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Fachärzte, Hausärzte und Zahnärzte haben die Möglichkeit, die Leistungsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an Ihre Krankenkasse zu schicken.  Diese neue Dienstleistung heißt eAttest (für elektronische Behandlungsbescheinigung).

Der Vorteil? Sie brauchen bei Ihrer Krankenkasse keine Leistungsbescheinigung mehr einzureichen. Die Erstattung erfolgt automatisch.

Wenn das System der elektronischen Behandlungsbescheinigung angewandt wird, erhält der Arzt von Ihnen nach wie vor den gesamten Honorarbetrag. Aber Sie brauchen die Behandlungsbescheinigung nicht mehr selbst zur Krankenkasse zu bringen. Stattdessen übermittelt Ihr Arzt der Krankenkasse die Behandlungsbescheinigung direkt mittels einer Software, die er auf seinem Computer installiert hat.

Nach der elektronischen Übermittlung an die Krankenkasse händigt Ihr Arzt Ihnen einen Beleg mit einer laufenden Nummer aus, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Dank dieser Nummer können Sie sich bei der Krankenkasse nach der Erstattung erkundigen.

Vorteile

  • Weniger Verwaltung
  • Automatische Erstattung unter Eingrenzung des Risikos, dass die Behandlungsbescheinigung verlorengeht.
  • Schnellere Abrechnung und Erstattung
  • Ökologischeres Verfahren

Gut zu wissen

  • Momentan ist die Nutzung von eAttest für Ärzte nicht verpflichtend. Sie können ihn aber jederzeit danach fragen. Seine Antwort hängt aber von seiner persönlichen Entscheidung ab.
  • Sie besitzen eine Krankenhausversicherung bei der Christlichen Krankenkasse? Bewahren Sie die Abrechnungsbelege auf, die Sie in den 30 Tagen vor Ihrer Krankenhausaufnahme und in den 90 Tagen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten haben, damit Sie, je nachdem welche Krankenhausversicherung Sie haben, noch eine zusätzliche Kostenerstattung auf Vorlage dieser Abrechnungsbelege erhalten.