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Die Behandlungsbescheinigung

Im Anschluss an eine Beratung oder Behandlung durch einen Arzt oder einen anderen Leistungserbringer erhalten Sie eine sogenannte „Behandlungsbescheinigung“. Diese Bescheinigung gibt Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse und belegt das bezahlte Honorar.

  1. Bereich für Ihre Koordinaten. Kleben Sie hier Ihre gelbe Erkennungsvignette, damit Sie sicher sein können, dass alle Informationen korrekt sind und die Krankenkasse die Kostenerstattung vornehmen kann.
  2. Leistungsziffern der erbrachten Gesundheitsleistungen. Alle Informationen über Leistungsziffern und Erstattungssätze finden Sie auf unserer Seite „Amtliche Tarife“.
  3. In diesem Bereich vermerkt der Leistungserbringer den tatsächlich bezahlten Betrag bzw. entweder ein „Ja“ oder „Nein“. „Ja“ bedeutet, dass Sie einen persönlichen Honoraranteil bezahlt haben, „nein“ bedeutet, das Sie ihn nicht bezahlt haben. Dank dieser Informationen kann die Krankenkasse errechnen, wann die Höchstgrenze der gesetzlichen Zuzahlungen, auch maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) erreicht ist.
  4. Zahlungsbeleg. Der Leistungserbringer trägt hier das bezahlte Honorar ein. Seit dem 1. Oktober 2015 ist er verpflichtet, Ihnen einen Zahlungsbeleg für die erbrachten Gesundheitsleistungen zu überlassen. Er darf diesen Abschnitt am Ende der Behandlungsbescheinigung nicht behalten.

Fragen und Antworten

Was tun, wenn die Behandlungsbescheinigung unleserlich ist?

Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass sie unleserlich ist, muss sie der Krankenkasse überreicht werden. Wenn die Behandlungsbescheinigung durch die Krankenkasse nicht bearbeitet werden kann, übersendet sie dem Leistungserbringer einen Korrekturvordruck. Sobald dieser Korrekturvordruck ausgefüllt vorliegt, erhalten Sie den Erstattungsbetrag per Banküberweisung.

Wann verfällt der Erstattungsanspruch?

Bis spätestens nach zwei Jahren (zum Monatsende des angegebenen Leistungsdatums) müssen die Behandlungsbescheinigungen der Krankenkasse zur Kostenerstattung vorgelegt werden. Nach dieser Gültigkeitsdauer gelten diese Unterlagen als verjährt und der Erstattungsanspruch verfällt.

Was tun, wenn die Behandlungsbescheinigung verloren geht?

Wenn Sie die Behandlungsbescheinigung nicht mehr finden, fragen Sie Ihren Leistungserbringer nach einem Duplikat.