Rezepturen sind vom Arzt verordnete und durch den Apotheker eigenhändig hergestellte Arzneimittel. Eine Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist vorgesehen, wenn diese Rezepturen mit anerkannten Zutaten zubereitet werden.
Eine geringe Anzahl von Rezepturen werden in voller Höhe erstattet, aber für die meisten gelten gesetzliche Eigenanteile des Patienten. Der Preis hängt von der Art der Rezeptur ab (z. B. je zehn Tabletten, je 50 g Salbe), ganz gleich wie die Zusammensetzung lautet.
Art der Rezeptur | Gesetzliche Eigenanteile | |
GV (*) | EKE(**) | |
10 Tabletten | 1,20 | 0,32 |
50g Salbe | 1,20 | 0,32 |
100g Saft | 1,20 | 0,32 |
5 Zäpfchen | 1,20 | 0,32 |
Ein Fläschchen Augentropfen | 2,40 | 0,64 |
Eine Dose sterile Kompressen | 2,40 | 0,64 |
Diese Beträge gelten ab 01. Januar 2014
(*) GV = gewöhnlicher Versicherter
(**) EKE = Leistungsberechtigter mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen.