HomeIhre CKKLeistungen-KostenerstattungenKostenerstattung Arzneimittel

Arzneimittel "Kapitel IV"

Die Arzneimittel des Kapitels IV müssen vorher durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigt werden, damit der Patient eine Kostenerstattung erhalten kann. Von nun an können die Genehmigungsanträge auch auf elektronischem Weg erfolgen. Dies hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte aller Anträge automatisch bearbeiten werden kann und demzufolge eine spürbare Zeitersparnis sowohl für die Patienten, als auch für die Krankenkassen erbracht wird. Dennoch können nach wie vor Anträge auf schriftlichem Weg gestellt werden.

Elektronische Anfrage

Erster Schritt
Über eine speziell eingerichtete Software mailt der verordnende Arzt einen Genehmigungsantrag für ein Arzneimittel aus dem Kapitel IV an den Vertrauensarzt.
Zweiter Schritt
Durch die zuständige Dienststelle der Krankenkasse erfolgt eine automatische Überprüfung des Eingangs.
Dritter Schritt
Dem Antrag stellenden Arzt wird eine automatische Antwort übermittelt.
Genehmigung

Der Vordruck
« Genehmigung der Kostenerstattung »
wird dem Patienten übersandt.

Ablehnung
Der verordnende Arzt erfährt automatisch,
weshalb sein Patient die zu einer Genehmigung
erforderlichen gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt.
Dem Patienten wird kein Bescheid zugesandt.

Genehmigung steht noch aus
Der Vertrauensarzt überprüft
die Vereinbarkeit der Einzelheiten 
der Anfrage mit den Erstattungskriterien.
Dem Patienten wird die Entscheidung zugesandt.

Vierter Schritt

Der Patient legt seinem Apotheker die ärztliche Verordnung
und die Genehmigung des Vertrauensarztes vor und erwirbt das Arzneimittel.
Er zahlt nur mehr
seinen persönlichen Kostenanteil.

Im Einvernehmen mit seinem Arzt
kauft der Patient ein kostengünstigeres Arzneimittel
bzw. er entscheidet sich für eine wirksamere Alternative.
Er darf in jedem Fall
das Arzneimittel aus dem "Kapitel IV" kaufen;
er zahlt in diesem Fall jedoch den vollen Preis.

Schriftliche Anfrage

Erster Schritt
Der verordnende Arzt füllt das Antragsformular aus.
Zweiter Schritt
Der Patient reicht diesen Vordruck an seine Krankenkasse weiter.
Dritter Schritt
Der Vertrauensarzt überprüft den Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der gestzlichen Krankenversicherung.
Vierter Schritt
Die Bedingungen zur Kostenerstattung sind erfüllt:
der Vertrauensarzt übersendet dem Patienten den Vordruck
« Genehmigung der Kostenerstattung ».

Die Bedingungen zur Kostenerstattung sind nicht erfüllt:
der Vertrauensarzt übersendet dem Patienten
den ablehnenden Bescheid.

Fünfter Schritt

Der Patient legt seinem Apotheker die ärztliche Verordnung
und die Genehmigung des Vertrauensarztes vor
und erwirbt das Arzneimittel.
Er zahlt nur mehr
seinen persönlichen Kostenanteil.

Im Einvernehmen mit seinem Arzt
kauft der Patient ein kostengünstigeres Arzneimittel
bzw. er entscheidet sich für eine wirksamere Alternative.
Er darf in jedem Fall
das Arzneimittel aus dem "Kapitel IV" kaufen;
er zahlt in diesem Fall jedoch den vollen Preis.