Sie dürfen den Arzt oder Zahnarzt bitten, Ihnen ein Nachfolgepräparat zu verschreiben. Auch die Ärzte verhalten sich immer kostenbewusster und sind inzwischen auch von der Wirksamkeit der Generika überzeugt.
Wenn Ihr Arzt vorzugsweise Originalpräparate verschreibt, weil er sie kennt und seit langem verordnet, sprechen Sie mit ihm. Ein guter Dialog ist für die Beziehung zwischen Arzt und Patient sehr wichtig und wird schließlich dazu führen, dass Sie die Behandlung erhalten, die Ihren Bedürfnissen am besten angepasst ist.
Allerdings kann der Arzt wenn beispielsweise das Risiko der Unverträglichkeit besteht die Verordnung eines Generikums verweigern. In diesem Fall haben Sie das Recht auf Einspruch.
Ja, wenn das Medikament, das Sie brauchen, rezeptfrei zu haben ist, d.h. auch ohne Verordnung und demnach auch ohne Erstattung, dürfen Sie den Apotheker um Aushändigung des günstigsten Arzneimittels bitten.
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