Ein neues Arzneimittel, das von einem Hersteller auf den Markt gebracht wird genießt 20 Jahre lang Patentschutz ab der Entdeckung des entsprechenden Wirkstoffs.
Ein neues Arzneimittel, das von einem Hersteller auf den Markt gebracht wird genießt 20 Jahre lang Patentschutz ab der Entdeckung des entsprechenden Wirkstoffs. Solange das Medikament patentrechtlich geschützt ist, darf nur der Patentinhaber das Mittel als „Bezugsarzneimittel“ vertreiben und auf diese Weise seine Investitionen wieder einspielen.
Nach Ablauf der Patentrechte dürfen auch andere Hersteller den Wirkstoff unter anderem Namen verkaufen. Wenn sie nachweisen können, dass ihr Mittel die gleiche Wirkung hat und mindestens 30 % billiger ist als das Bezugsmittel, wird ihr Medikament als Generikum bezeichnet.
In Belgien sind bereits seit vielen Jahren Generika auf dem Markt. Aber erst seit 2001 hat ihr Marktanteil tatsächlich zugenommen. Durch die Einführung des Systems der Bezugspreiserstattung hat die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung der Bezugsarzneimittel, für welche ein erstattbares Generikum als Alternative auf dem Markt ist, gesenkt. Das erklärt, weshalb ein Medikament, das gestern noch „kostenlos“ war (siehe Arzneimittel, die vollständig erstattet werden), heute mit einer Zuzahlung belegt wird, wenn der Arzt immer noch das Bezugsarzneimittel verschreibt.
Einige Hersteller von Bezugsarzneimitteln haben darauf mit Preissenkungen reagiert. Der Preisunterschied zwischen einem Bezugsarzneimittel und dem entsprechenden Generikum ist also von einem zum anderen Medikament unterschiedlich. Da die vom Gesetzgeber vorgeschriebene 30-prozentige Kostensenkung im Vergleich zum Bezugsmittel ein Mindestsatz ist, gibt es oft sogar Preisunterschiede zwischen den Generika für das gleiche Bezugsarzneimittel.
Wenn Ihr Arzt weiterhin das Bezugsarzneimittel verordnet, zahlen Sie für das gleiche Medikament natürlich einen höheren Preis. Sie tun also gut daran, die Frage des Arzneimittelpreises mit Ihrem Arzt zu erörtern. Sie können auf diese Weise unnötige zusätzliche Kosten sparen.
Auch für das soziale Sicherungssystem ist die Verordnung von Generika eine interessante Möglichkeit zum Sparen. Die Erstattung hängt effektiv vom Gesamtpreis ab. Je niedriger dieser ist, desto weniger gibt die Krankenversicherung aus. Auf diese Weise werden Mittel freigesetzt, um andere Arzneimittel besser zu vergüten, wodurch das oft kostspielige therapeutische Arsenal tatsächlich an Qualität gewinnt.