Für alle ärztlichen Leistungen (Beratungen beim Arzt, beim Kinderarzt usw.), aber auch für die nichtärztlichen Gesundheitsleistungen (Bewegungstherapie, Blutanalysen usw.) übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Diese Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung – GEPV).
Der gesetzliche Eigenanteil oder die Selbstbeteiligung ist der vom Versicherten zu tragende Unterschied zwischen dem amtlichen Tarif (den ein Vertragsarzt anwenden muss) und dem Erstattungstarif der Krankenkasse. Wenn Ihr Leistungserbringer sich nicht an den Vertrag hält, müssen Sie außer dem gesetzlichen Eigenanteil auch noch seine übertariflichen Honorarforderungen begleichen. Sie sollten sich auf jeden Fall besser vorher erkundigen, damit sie wissen, ob Ihr Arzt sich an den Vertrag hält oder nicht.
Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Rechenprogramme, insbesondere, um zu erfahren, ob Ihr Arzt vertraglich gebunden ist oder nicht.
Seit dem 1. Januar 2010 erstattet die Christliche Krankenkasse den gesetzlichen Eigenanteil für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsleistungen für Kinder bis zum Vorabend ihres siebten Geburtstags.