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Amtliche Tarife

Für alle ärztlichen Leistungen (Beratungen beim Arzt, beim Kinderarzt usw.), aber auch für die nichtärztlichen Gesundheitsleistungen (Bewegungstherapie, Blutanalysen usw.) übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.

Der gesetzliche Eigenanteil

Diese Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung – GEPV).

Der gesetzliche Eigenanteil oder die Selbstbeteiligung ist der vom Versicherten zu tragende Unterschied zwischen dem amtlichen Tarif (den ein Vertragsarzt anwenden muss) und dem Erstattungstarif der Krankenkasse. Wenn Ihr Leistungserbringer sich nicht an den Vertrag hält, müssen Sie außer dem gesetzlichen Eigenanteil auch noch seine übertariflichen Honorarforderungen begleichen. Sie sollten sich auf jeden Fall besser vorher erkundigen, damit sie wissen, ob Ihr Arzt sich an den Vertrag hält oder nicht.

Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Rechenprogramme, insbesondere, um zu erfahren, ob Ihr Arzt vertraglich gebunden ist oder nicht.

Praktisches Beispiel

Was kosten eine Gesundheitsleistung effektiv?

  • Beispiel 1: Frau Vomberg muss mit ihrer Tochter zum Kinderarzt. Sie zahlt 31,30 Euro. Das entspricht dem amtlichen Tarif für eine Beratung beim Kinderarzt. Frau Vomberg wird von der Krankenkasse 18,78 Euro zurückerhalten. Der gesetzliche Eigenanteil, den sie selbst zu tragen hat, beläuft sich also auf 12,52 Euro.
  • Beispiel 2: Herr Hartmann geht mit seinem Sohn zu einem Kinderarzt, der dem Vertrag mit den Krankenkassen nicht beigetreten ist. Der Arzt fordert 45 Euro für die Beratung. Herr Hartmann erhält von seiner Krankenkasse 18,78 Euro zurück. Er zahlt also 26,22 Euro aus seiner eigenen Tasche. Der gesetzliche Eigenanteil liegt, genau wie im ersten Beispiel, bei 12,52 Euro. Aber der Arzt hält sich nicht an den Vertrag und stellt übertarifliche Honorarforderungen in Höhe von 13,70 Euro.

Leistungen für Kleinkinder - spürbarer finanzieller Vorteil

Seit dem 1. Januar 2010 erstattet die Christliche Krankenkasse den gesetzlichen Eigenanteil für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsleistungen für Kinder bis zum Vorabend ihres siebten Geburtstags.

Siehe auch hier


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