HomeIhre CKKLeistungen-KostenerstattungenAllgemeine medizinische Akte (AMA)

Einfach, allgemein zugänglich und vorteilhaft!

Patienten, die ihren Hausarzt mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, erhalten auf diese Weise eine bessere medizinische Betreuung und eine höhere Kostenerstattung für die hausärztlichen Beratungen.

Jeder Patient kann seinen Hausarzt bei einem Besuch oder einer Beratung bitten, eine AMA anzulegen.

Die AMA ist in jedem Alter sinnvoll, denn sie erlaubt eine bessere Betreuung des Patienten (Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen, …).

Aber wenn ein Patient regelmäßig zum Arzt muss, ist die AMA noch sinnvoller. Das gilt insbesondere für Kinder oder für chronisch Kranke.

Vorteile für Ihre Gesundheit...

Dank der Zentralisierung Ihrer Daten hat der Arzt einen Überblick über Ihren Allgemeinzustand. Er kann sie besser beraten und Ihre Leistungen koordinieren.

… und für Ihren Geldbeutel!

Mit der AMA zahlen Sie 30 % weniger Eigenanteile (auch Selbstbeteiligung genannt):

  • für eine Beratung bei Ihrem Hausarzt oder jedem anderen praktischen Arzt, der Zugang zu Ihrer Akte hat (in einer Gemeinschaftspraxis beispielsweise);
  • bei einem Hausbesuch Ihres Hausarztes ab 75 Jahren;
  • bei einem Hausbesuch Ihres Hausarztes, wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, ganz gleich wie alt Sie sind.

Die Ermäßigung wird bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Eröffnung der AMA gewährt. Wenn Sie also die Akte am 5. Februar 2013 beantragt haben, gilt die Ermäßigung von 30 % auf die Eigenanteile für sämtliche Beratungen und/oder Hausbesuche bis zum 31. Dezember 2015.

Wenn Ihr Hausarzt Sie anhand des hierfür vorgesehenen Scheins an einen Facharzt überweist, erhalten Sie für diese Beratung ebenfalls eine höhere Erstattung. Sie zahlen 5 Euro weniger (bzw. 2 Euro, wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung – EKE – haben). Diese Ermäßigung wird nur ein einziges Mal im Jahr für eine Beratung in dem jeweiligen Fachbereich gewährt. (Die Liste der Fachärzte, für welche dieses System gilt, finden Sie unter „Fragen und Antworten“ hier in diesem Abschnitt der Website).

Siehe auch hier


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