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Leistungen-Kostenerstattungen

Am Ende seiner Konsultation oder Behandlung überreicht Ihnen der Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeut, usw. eine "Behandlungsbescheinigung". Dieses Dokument bescheinigt, dass Sie dem Arzt sein Honorar überlassen und Anspruch auf eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse haben.

Und so wird es gemacht ....

  • Befestigen Sie Ihren Erkennungsaufkleber an der dafür vorgesehenen Stelle;
  • legen Sie die Behandlungsbescheinigung in unseren zu diesem Zweck bestimmten Briefumschlag;
  • werfen Sie diesen Briefumschlag in den CKK-Briefkasten ein.

    Innerhalb einer angemessenen Frist wird die Kostenerstattung der erbrachten Leistungen auf Ihr Bankkonto überwiesen.
    Ihr Erstattungsanspruch behält seine Gültigkeit während zwei Jahren ab Behandlungsdatum.

Weitere Infos

Siehe auch hier


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