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Die elektronische Patientenakte (EPA)

Für Ärzte und andere Leistungserbringer ist es oft wichtig, die Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu kennen. Zu diesem Zweck dürfen sie jetzt auf ein gesichertes elektronisches Datenaustauschnetz zurückgreifen.

Aber um Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten zu erhalten, müssen Sie vorher Ihre Einwilligung geben. Ihre Einwilligung bedeutet, dass Sie den Gesundheitsfachleuten, die Sie behandeln, erlauben, die Sie betreffenden Gesundheitsdaten untereinander auszutauschen. Die Gesundheitsfachleute können Sie besser behandeln, wenn sie zusammenarbeiten und Ihre Vorgeschichte kennen. Die Wartezeiten vor der eigentlichen Behandlung werden außerdem verkürzt und unnötige Untersuchungen vermieden.

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