Als Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige Aktenführung durch Ihre Leistungserbringer. Sie können den Gesundheitsfachleuten, die Sie behandeln, durch eine Einwilligungserklärung erlauben, Ihre Gesundheitsdaten untereinander auszutauschen. Auf diese Weise verbessert sich die Zusammenarbeit und die Gesundheitsfachleute lernen Sie besser kennen. Hier unten finden Sie die Informationen zu den unterschiedlichen von Ihren Leistungserbringern aufgezeichneten Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten...