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Die Leistungsstaffelung oder Verringerung der Eigenanteile

Seit dem 1. Februar 2007 zahlen die Patienten, die sich von ihrem Hausarzt an einen Facharzt überweisen lassen, statt diesen spontan selbst aufzusuchen, weniger Eigenanteile. Diese Senkung der Eigenanteile (Selbstbeteiligung) beträgt 5 Euro für die gewöhnlichen Versicherten und 2 Euro für die Versicherten, die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der verringerten Selbstbeteiligung zu gelangen?

  • Der Patient muss eine allgemeine medizinische Akte (AMA) haben
    Der Allgemeinmediziner, der den Patienten an einen Facharzt überweist, muss nicht unbedingt derjenige sein, der die AMA verwaltet.
  • Der Patient muss an einen der folgenden Fachärzte überwiesen werden:
Kardiologe (Herz)HNO (Hals, Nasen, Ohren)
Dermatologe (Haut)Pädiater (Kinder)
Endokrinologe (Hormone)Pneumologe (Lungen)
Gastro-Enterologe (Magen, Darm)Psychiater
Geriater (Altersmedizin)Rheumatologe
Gynäkologe (Frauen)Internist (innere Medizin)
Neurologe (Nerven)Stomatologe (Mund)
NeuropsychiaterUrologe (Nieren, Harnwege)
Ophtalmologe (Augen)

Die Senkung der Eigenanteile gilt für eine Behandlung je Kalenderjahr und je Fachbereich. Wenn der Patient den Arzt mehrmals für den gleichen Fachbereich aufsucht, gilt die Kürzung nur für die erste Beratung, die der Krankenkasse zur Abrechnung vorgelegt wird.

Die Senkung der Eigenanteile gilt nicht, wenn die Behandlungsbescheinigung, die sich auf die Beratung bezieht, über das Drittzahlersystem (unmittelbare Kostenabrechnung mit der Krankenkasse) eingereicht wird.

Wie kann diese Erstattung in Anspruch genommen werden?

  • Der Arzt für Allgemeinmedizin stellt dem Patienten eine „Überweisung zu einem Facharzt“ aus, auf welcher der Fachbereich vermerkt ist.
  • Anschließend muss der Patient dem Facharzt diese „Überweisung“ vorlegen.
  • Und schließlich legt der Patient der Krankenkasse die Behandlungsbescheinigung des Facharztes mit der „Überweisung“ zur Abrechnung vor.

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