Seit dem 1. Februar 2007 zahlen die Patienten, die sich von ihrem Hausarzt an einen Facharzt überweisen lassen, statt diesen spontan selbst aufzusuchen, weniger Eigenanteile. Diese Senkung der Eigenanteile (Selbstbeteiligung) beträgt 5 Euro für die gewöhnlichen Versicherten und 2 Euro für die Versicherten, die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.
Kardiologe (Herz) | HNO (Hals, Nasen, Ohren) |
Dermatologe (Haut) | Pädiater (Kinder) |
Endokrinologe (Hormone) | Pneumologe (Lungen) |
Gastro-Enterologe (Magen, Darm) | Psychiater |
Geriater (Altersmedizin) | Rheumatologe |
Gynäkologe (Frauen) | Internist (innere Medizin) |
Neurologe (Nerven) | Stomatologe (Mund) |
Neuropsychiater | Urologe (Nieren, Harnwege) |
Ophtalmologe (Augen) |
Die Senkung der Eigenanteile gilt für eine Behandlung je Kalenderjahr und je Fachbereich. Wenn der Patient den Arzt mehrmals für den gleichen Fachbereich aufsucht, gilt die Kürzung nur für die erste Beratung, die der Krankenkasse zur Abrechnung vorgelegt wird.
Die Senkung der Eigenanteile gilt nicht, wenn die Behandlungsbescheinigung, die sich auf die Beratung bezieht, über das Drittzahlersystem (unmittelbare Kostenabrechnung mit der Krankenkasse) eingereicht wird.