HomeIhre CKKGesundheitskosten verringernErhöhte Kostenerstattung

Ab wann und für wen gilt der Anspruch?

  • Hat jede(r) Versicherte Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung? 

    Ja. Jede(r) Versicherte, der eine der bereits genannten Bedingungen erfüllt kann Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben. 

  • Welche Familienangehörige haben Anspruch auf eine erhöhte Kostenerstattung? 
      
    Wenn Ihnen dieser Anspruch automatisch zuerkannt wurde, gilt der gleiche Anspruch sowohl für Ihre(n) Ehepartner(in), als auch für alle mitversicherten Personen in Ihrem Haushalt. 

    Wenn Sie Hauptversicherte(r) sind und aus eigener Initiative einen erfolgreichen Antrag gestellt haben, gilt dieser Anspruch gleichsam für Ihre(n) Partner(in) und die mitversicherten Personen

    Gleiches gilt, wenn Sie als mitversicherte Person, erfolgreich einen Antrag gestellt haben: die hauptversicherte Person und alle übrigen Mitversicherten haben ebenfalls Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung. 


  • Ab wann gilt der Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung? 

    Wenn Sie aufgrund eines automatischen Anspruchs eine erhöhte Kostenerstattung genießen, weil Sie bereits eine Beihilfe beziehen oder sich in einer besonderen Situation befinden, gilt dieser Anspruch ab sofort. Z.B.: Personen die eine Behindertenzulage empfangen, erhalten Anrecht auf die der erhöhte Kostenerstattung ab dem Tag, an dem die Beihilfe bezogen wird.

    Wenn Sie selbst den Antrag gestellt haben, hängt der Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung von der Untersuchung Ihrer Einkünfte ab:
    • wenn Ihre Einkünfte auf der Grundlage des Vorjahres berechnet werden, wird der Anspruch zum 1. des laufenden Quartals eröffnet. 
    • wenn Ihre Einkünfte auf der Grundlage des vorherigen oder des laufenden Monats berechnet werden, beginnt der Anspruch zum 1. des laufenden Monats. 
      Ausnahme: wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach einer Änderung Ihrer Versicherungslage (Beginn der Laufzeit einer Alters- oder Invaliditätsrente), beginnt der Anspruch mit dem Beginndatum Ihrer neuen Versicherungslage.
  • Für welche Zeitspanne gilt der Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung? 

    Bei automatischem Anspruch gilt das Versicherungsstatur bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres. Unter der Voraussetzung, dass alle gesetzlichen Bedingungen im Laufe des vorjahres erfüllt sind, wird der Anspruch jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängert. 

    Bei einem Anspruch nach Überprüfung der Einkünfte, gilt das Versicherungsstatut solange, bis eine erneute Überprüfung ergeben hat, dass Ihre Einkommenslage eine Verlängerung nicht zulässt. 

  • Bin ich verpflichtet, aus eigener Initiative Schritte zu unternehmen, wenn sich meine familiären oder finanziellen Voraussetzungen verändert haben? 

    Nein, in diesem Fall brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der CKK-Versicherungsdienst überprüft regelmäßig, um festzustellen, dass Sie noch stets die gesetzlichen Anspruchsbedingungen erfüllen. 
  • Auf welche Weise erfahre ich von der Eröffnung des Anspruchs auf die erhöhte Kostenerstattung? 

    Unsere Mitarbeiter setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten zudem neue Erkennungsauflkleber mit einem angepassten Versicherungskode. Diesen Versicherungskode erkennen Sie am unteren Rand des Aufklebers: wenn er mit der Ziffer «1» endet, haben sie Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung.

Siehe auch hier


Herunterladen