• Was muss ich unternehmen, um Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung zu erhalten?

    Sie brauchen nichts zu unternehmen, wenn Sie bereits eine Beihilfe erhalten oder ein Statut mit automatischem Anspruch auf eine erhöhte Kostenerstattung haben. Die CKK aktiviert Ihren Anspruch und übersendet Ihnen neue Erkennungsaufkleber mit einem besonderen Versicherungskode.

    Stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse, wenn Sie ein bescheidenes steuerbares Einkommen haben und nicht automatisch Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung erhielten. Kontaktieren Sie dazu bitte unsere Kundenberater.

  • Wird mich die CKK kontaktieren, um aufgrund meiner bescheidenen Einkünfte einen Antrag einzureichen?

    Das wird nicht notwendigerweise der Fall sein, da wir zurzeit nicht über eine Auflistung aller Versicherten mit einem bescheidenen Einkommen verfügen.

    Bei Änderung Ihrer Versicherungslage (Rente, Invalidität, ...) werden Sie gegebenenfalls durch den CKK-Versicherungsdienst eingeladen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

  • Welches ist die Prozedur, wenn ich einen Antrag stelle?
  • In diesem Fall legt Ihnen unser(e) Kundenberater(in) ein Antragsformular zum Ausfüllen und Unterschreiben vor. Im Anschluss daran haben Sie zwei Monate Zeit, um folgende Unterlagen beizubringen:

    • eine eidesstattliche Erklärung mit Angabe der Einkünfte des Haushalts, durch Sie selbst, sowie alle übrigen Haushaltsangehörigen unterschrieben.
    • alle Unterlagen, die Ihre Einkünfte belegen.

    Zur reibungslosen Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie, sämtliche Dokumente und Unterlagen sogleich mitzubringen.

    Es ist inder Tat so, dass wir Ihren Antrag erst dann überprüfen können, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sie erhalten daraufhin zeitnah Auskunft über unsere Entscheidung. Bei Eröffnung des Anspruchs auf erhöhte Kostenerstattung übersenden wir Ihnen zudem die neu-kodierten gelben Erkennungsaufkleber.

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