Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Kostenerstattung stellen, weil Sie nicht automatisch berücksichtigt wurden, werden Ihre steuerbaren Einkünfte einer Überprüfung unterzogen.
Zur Berechnung Ihres (Brutto-)Haushaltseinkommens werden alle Ihre Einkünfte, sowie diejenigen Ihrer Partnerin/Ihres Partners und der mitversicherten Personen in Ihrem Haushalt zusammen gerechnet:
Verschiedene Einkünfte werden nicht berücksichtigt: Kinderzulagen, Beihilfen für Behinderte und berufliche Einkünfte der Kinder (z. Bsp.: Studentenarbeit) unter der Bedingung, dass sie zum Zeitpunkt ihres Arbeitsvertrags noch Berechtigung auf Kinderzulagen haben.
Die Einkünfte des Partners werden berücksichtigt, auch wenn Sie weder verheiratet, noch in gesetzlicher Lebensgemeinschaft gemeldet sind. Bedingung ist, dass beide Partner den gleichen Wohnsitz haben und zudem erklären, dass Sie zum Zeitpunkt ihres Antrags Lebenspartner sind.
In der Regel gilt das dem Antragsdatum voraus gegangene Kalenderjahr.
Für die folgenden Personen gilt - unter der Voraussetzung, dass sie über regelmäßige Einkünfte verfügen - eine Ausnahme:
Das berücksichtigte Einkommen ist dann das Einkommen des vorangegangenen Monats vor dem Antrag (oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, wenn es eine neue Situation ist).
Das Jahreseinkommen des Haushalts wird dann wie folgt berechnet: Monatliches Einkommen x 12 + verschiedene Vergünstigungen
Was geschieht, wenn meine Erklärung der Einkünfte fehlerhaft ausgefüllt wurde?
Wenn Ihre eidesstattliche Erklärung der steuerbaren Einkünfte wissentlich unvollständig ausgefüllt wurden, sind Sie verpflichtet, die Ihnen unrechtsmäßigausgezahlten Geldbeträge zu erstatten. Außerdem müssen Sie mit einer gesetzlichen Sanktion rechnen.