HomeIhre CKKGesundheitskosten verringernErhöhte Kostenerstattung

Berechnung der Einkünfte

  • Welche Einkünfte werden berücksichtigt, wenn ich selbst einen Antrag auf erhöhte Kostenerstattung stelle?

    Wenn Sie einen Antrag auf erhöhte Kostenerstattung stellen, weil Sie nicht automatisch berücksichtigt wurden, werden Ihre steuerbaren Einkünfte einer Überprüfung unterzogen.

    Zur Berechnung Ihres (Brutto-)Haushaltseinkommens werden alle Ihre Einkünfte, sowie diejenigen Ihrer Partnerin/Ihres Partners und der mitversicherten Personen in Ihrem Haushalt zusammen gerechnet:

    • Berufseinkommen;
    • Arbeitslosengeld
    • Mobilien- und Immobilieneinkünfte;
    • Rentenbzüge;
    • Bezüge aufgrund einer Krankheit oder Invalidität;
    • Unterhaltsrenten(Alimente);
    • Einkünfte im Ausland;
    • ...

    Verschiedene Einkünfte werden nicht berücksichtigt: Kinderzulagen, Beihilfen für Behinderte und berufliche Einkünfte der Kinder (z. Bsp.: Studentenarbeit) unter der Bedingung, dass sie zum Zeitpunkt ihres Arbeitsvertrags noch Berechtigung auf Kinderzulagen haben.

  • Wie ist das im Fall einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft: müssen die Einkünfte des Partners angegeben werden?

    Die Einkünfte des Partners werden berücksichtigt, auch wenn Sie weder verheiratet, noch in gesetzlicher Lebensgemeinschaft gemeldet sind. Bedingung ist, dass beide Partner den gleichen Wohnsitz haben und zudem erklären, dass Sie zum Zeitpunkt ihres Antrags Lebenspartner sind.

  • Welcher Einkommenszeitraum wird in Betracht gezogen?

    In der Regel gilt das dem Antragsdatum voraus gegangene Kalenderjahr.

    Für die folgenden Personen gilt - unter der Voraussetzung, dass sie über regelmäßige Einkünfte verfügen - eine Ausnahme:

    • Rentenempfänger;
    • Personen mit Beeinträchtigungen;
    • Personen, die ein Hinterbliebenenrente beziehen;
    • Personen, die eine Behindertenrente beziehen;
    • Beamte, die in „Disponibilität“ versetzt wurden und deren Krankheitsdauer mindestens 3 Monate beträgt;
    • Armeeangehörige, die seit mindestens 3 Monaten aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend in den Ruhestand versetzt wurden;
    • Alleinerziehende und, unter bestimmten Bedingungen, Situationen gemeinsamer Elternschaft;
    • Personen, die seit 3 Monaten ohne Unterbrechung entweder arbeitsunfähig oder arbeitslos oder mal das eine, mal das andere sind.
    • Selbstständige, die seit mindestens 3 Monaten Überbrückungsgeld beziehen.

    Das berücksichtigte Einkommen ist dann das Einkommen des vorangegangenen Monats vor dem Antrag (oder des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, wenn es eine neue Situation ist).  

    Das Jahreseinkommen des Haushalts wird dann wie folgt berechnet:  Monatliches Einkommen x 12 + verschiedene Vergünstigungen

  • Welche Einkommensnchweise muss ich einreichen?

    Für jedes Einkommen müssen Belege erbracht werden: der zuletzt erhaltene Steuerbescheid des Finanzamtes, sowie für jedes Einkommen ein entsprechender Beleg. Dies betrifft sowohl Sie selbst, als auch sämtliche Einkünfte des Partners/der Partnerin und aller mitversicherten Personen in Ihrem Haushalt.
  • Um welche Dokumente handelt es sich?
  • Den Steuerbescheid (Pflicht)
  • Lohn- oder Gehaltszettel, Beleg über den Bezug einer Rente, Lohnkarte 128.10,…
  • Zudem müssen Immobilien-Steuerbescheid, sowie sämtliche Belege in Bezug auf Einkommen aus Kapitalanlagen, Aktien, usw... vorgelegt werden.

Was geschieht, wenn meine Erklärung der Einkünfte fehlerhaft ausgefüllt wurde?
Wenn Ihre eidesstattliche Erklärung der steuerbaren Einkünfte wissentlich unvollständig ausgefüllt wurden, sind Sie verpflichtet, die Ihnen unrechtsmäßigausgezahlten Geldbeträge zu erstatten. Außerdem müssen Sie mit einer gesetzlichen Sanktion rechnen.

Siehe auch hier


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