Durch die Zahlung Ihrer Beiträge haben Sie Anspruch auf zahlreiche CKK-Vorteile und Leistungen Solidarität, die sich bezahlt macht! Hier unsere Übersicht.
Durch die Zahlung Ihrer Beiträge haben Sie Anspruch auf zahlreiche Vorteile und Leistungen der CKK.
Der monatliche Beitrag pro Hauptversicherter im Jahr 2023 beträgt 13,75€.
Ihr Familien-Vorteil: Ihre Kinder sind kostenlos mitversichert!
Füllen Sie die Einzugsermächtigung Ihrer Wahl aus. Anschließend übermitteln Sie das Dokument via Kontaktformular in einen unseren grünen Briefkästen.
Die Zusatzversicherung ermöglicht es, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von der Sozialversicherung nicht ausreichend oder sogar überhaupt nicht erstattet werden. Mit unseren Vorteilen versuchen wir, Ihren Bedürfnissen und Erwartungen noch besser gerecht zu werden. Die Zahlung des Beitrags ist obligatorisch.
Ihre Beiträge decken Sie und Ihre Mitversicherten, d.h. Ihre Kinder unter 25 Jahren sowie Personen, die bei Ihnen wohnen und die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (mitversicherte(r) Ehepartner, Mitbewohner oder aufsteigende Verwandte).
Wenn Sie per Einzugsermächtigung zahlen werden Ihre Beiträge direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht und zwar in dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus: einmal, zweimal oder viermal im Jahr. Im Jahr 2023 erfolgt die erste Abbuchung am 3. Februar (anschließend im April, Juli und Oktober).
Wenn Sie per Überweisung zahlen, erhalten Sie Ihre Zahlungsaufforderung per Post, per E-Mail oder über Doccle, nach dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus: einmal, zweimal oder viermal im Jahr. Im Jahr 2023 werden die Zahlungsaufforderungen Anfang Februar verschickt (anschließend im April, Juli und Oktober).
Ja, alle Mitglieder sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zur Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse zu zahlen. Dies ist im Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 (abgeändert durch den königlichen Erlass vom 08. Mai 2018) festgelegt.
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen verlieren Sie Ihren Anspruch auf Vorteile und Leistungen der CKK und müssen unter Umständen eine 24-monatige Wartezeit ableisten um erneut in den Genuss der Vorteile zu gelangen. Das bedeutet, dass Sie 24 Monate lang Ihren Beitrag zahlen müssen, ohne unsere Vorteile zu nutzen. Erst ab dem 25. Beitragsmonat werden Sie wieder in den Genuss dieser Vorteile kommen.&
Ja, Sie können sich für eine Staffelung per kostenloser Einzugsermächtigung von 4 Zahlungen pro Jahr entscheiden.
Nein, denn Sie müssen in unsere Zusatzversicherung einzahlen, um unsere Krankenhaus- und/oder Zahnversicherung abschließen und in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen, müssen wir Ihre Krankenhaus- und/oder Zahnversicherung kündigen.&
Wenn Sie Ihre CKK-Beiträge unregelmäßig zahlen, erhalten Sie im Schadensfall nur die Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung. Sie erhalten keine Entschädigung von der Hospi-Solidar oder der Denta-Solidar. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Situation in Ordnung zu bringen, um in den Genuss der gesamten Vorteile zu gelangen.
Nein. Sie erhalten eine spezielle Rechnung für die Zahlung Ihrer wahlfreien Versicherung(en). Die Zahlung erfolgt per Überweisung (jährlich) oder per Einzugsermächtigung (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich).
In Belgien sind die CKK-Beiträge (Zusatzversicherung) nicht absetzbar. Wenn im Rahmen der Pflichtversicherung zusätzliche Beiträge zahlen müssen, senden wir Ihnen zu gegebener Zeit eine Steuerbescheinigung zu.